- OT Informationsfreiheitsgesetz:das Recht d Behörden die Auskunft zu verweigern - kingsolomon, 03.10.2004, 17:25
- Auskunft verweigern = legal Arbeit verweigern:-( (o.Text) - LenzHannover, 04.10.2004, 20:55
OT Informationsfreiheitsgesetz:das Recht d Behörden die Auskunft zu verweigern
-->wozu macht die Mischpoke in Berlin überhaupt so ein Gesetz, wenn letzlich
jeder Sesselfurzer mit dem Totschlagargument `Terrorismus` die Auskunft wird
verweigern können??
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<ul> ~ Heise</ul>

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