- Gestern TOP - heute FLOP: Ich AG droht Milliardengrab zu werden - Nachtigel, 04.10.2004, 16:30
- So ein Blödsinn - peinlich für den Verwaltungsrat (und denSpiegel) - Kallewirsch, 04.10.2004, 20:06
So ein Blödsinn - peinlich für den Verwaltungsrat (und denSpiegel)
-->1. Die Ich-AG wie auch das Überbrückungsgeld sind eine gesetzliche Pflichtleistung.
2. Da kann nicht irgendein Verwaltungsrat (und wenn es auch der vom Arbeitsamt ist) beschließen, dass diese Leistungen nunmehr eine Ermessensleistung sind
3. Beschließen kann der Verwaltungsrat viel - die Folgen können gleich Null sein -wie hier.
4. Der Verwaltungsrat kann die Bundesregierung FRAGEN, ob sie vielleicht die GÜTE HÄTTE, einen entsprechenden GESETZENTWURF in den Bundestag einzubringen. In diesem Fall scheint sie NICHT die Güte zu haben.
5. Hat nicht die Bundesregierung das letzte Wort sondern der Gesetzgeber
6. Nur der Bundestag und evtl. in Folge der Bundesrat können über Gesetzesänderungen entscheiden
7. Nur wenn der Verwaltungsrat durch den Bundestag ERMÄCHTIGT ist, über bestimmte Regelungen zu entscheiden, kann er dies auch tun.
8. Eine solche Ermächtigung liegt im Gesetz NICHT VOR.
Sind wir jetzt in einer Bananenrepublik oder was. Seit wann entscheidet die Exekutive über die Legislative?? Wilkür läßt grüßen.
Ein Armutszeugnis für den Sprecher des Verwaltungsrates, der keine Ahnung zu haben scheint.
Gruß
Kalle
Gruß

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