- Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - R.Deutsch, 04.12.2000, 11:11
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - nereus, 04.12.2000, 13:15
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - R.Deutsch, 04.12.2000, 14:17
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere! - Toni, 04.12.2000, 14:31
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere! - nereus, 04.12.2000, 15:07
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - nereus, 04.12.2000, 15:25
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere! - Toni, 04.12.2000, 14:31
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - R.Deutsch, 04.12.2000, 14:17
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - Luschi, 04.12.2000, 14:17
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - nereus, 04.12.2000, 15:16
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - Lullaby, 04.12.2000, 18:14
- Hoi Lullay! Toll, dass't reinschaust. Wirst natürlich von allen vermisst. (owT) - Toni, 04.12.2000, 18:40
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere Lullaby! - JüKü, 04.12.2000, 19:27
- Re: Geld aus dem Nichts /Doppelter Debitismus - Liated M.I. Lefuet, 04.12.2000, 19:51
- Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus! - nereus, 04.12.2000, 13:15
Re: Geld aus dem Nichts - Gratuliere nereus!
Hallo Herr Deutsch!
Sie schreiben:"Willkommen im Club - Du hast es begriffen, aber Du hast Dir ja auch viel Mühe gegeben. Ja, so ist es - Kreditgeld (Gläubiger/Schuldner Verhältnisse) entstehen aus dem Nichts und verschwinden ins Nichts."
Also könnten wir uns dann auf nachfolgende Basis einigen.
Ein Gläubiger/Schuldner Verhältnis kommt immer dann zustande wenn der Gläubiger das Zahlungsversprechen des Schuldners (welches mit beleihungsfähigem Eigentum untersetzt sein kann, aber nicht muß) akzeptiert. Bei dieser Wechselbeziehung haben beide Vertragspartner etwas zu bieten.
Der Gläubiger bietet sein Geld und der Schuldner seine Zahlungswilligkeit.
Ob der Schuldner am Ende ehrlich leistet, nicht mehr leistet oder von Anfang an betrügt bleibt hierbei unberücksichtigt.
Ein solches G/S Verhältnis entsteht natürlich aus dem Nichts, da es dies zuvor noch nicht gegeben hat. Und wenn der Schuldner seine Leistung, nebst Zinsen, erbracht hat, verschwindet dieser Kontrakt wieder im nichts.
Ja, damit wäre ich einverstanden. Stimmen Sie dieser Formulierung zu?
Auf irgendetwas muß man sich ja mal einigen können.
Aber dann wäre noch die Frage von Citrus.
Wie ist das mit den Sonderziehungsrechten des IWF? Hat der Gläubiger hier etwas in die Welt gesetzt ohne überhaupt einen Schuldner zu fragen bzw. zu haben. Klingt irgendwie paradox, aber es scheint in der Tat so zu sein.
Wissen Sie etwas mehr darüber?
mfG
nereus
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