- Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - fridolin, 05.10.2004, 16:23
- Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - dottore, 05.10.2004, 17:08
- Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - BillyGoatGruff, 05.10.2004, 19:50
- Das gibst in der - crosswind, 05.10.2004, 23:14
- Re: Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - dottore, 06.10.2004, 12:04
- Schutzschrift - fridolin, 06.10.2004, 13:11
- Re: Schutzschrift - dottore, 06.10.2004, 13:48
- Besten Dank für Deine Mühe! Es hilft. (o.Text) - BillyGoatGruff, 06.10.2004, 14:18
- Schutzschrift - fridolin, 06.10.2004, 13:11
- Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - BillyGoatGruff, 05.10.2004, 19:50
- Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - dottore, 05.10.2004, 17:08
Re: Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung?
-->Hi,
>....und wozu dient die?
Sie ist eine freiwillig abgegebene Willenserklärung (hatten wir kürzlich was dazu), des Inhalts, in Zukunft das oder jenes nicht mehr zu behaupten, zu zeigen (Fotos) oder damit zu werben usw.
Man schreibt also sinngemäß:
"... verpflichten sich, das und das zu unterlassen..."
Dazu gibt's dann eine Streitwert (also zu zahlende Strafe, falls doch), der im Rahmen von 50 bis 500 Mille sich bewegt.
Damit wird Folgendes erreicht:
Man vermeidet den Erlass einer"Einstweiligen Verfügung" (gibt's in D nach 935 ff. Zivilprozessordnung, in CH weiß ich nicht), die jedermann gegen jeden erwirken kann und was gleich Geld kostet.
Eine EV kann auch jeder gegen jeden erwirken. Sie gilt dann bis zur eigentlichen Verhandlung über den Streitgegenstand vor Gericht. Und weil das lange dauern kann, sind E.V.s sehr unbeliebt.
Mit der UE wird diese also unterlaufen. Und es kommt nicht zum Prozess. Natürlich kann die Gegenseite auf einer EV bestehen, gibt' wie gesagt sofort und ohne Prüfung des Sachverhaltes. Risiko aber: Man unterliegt in der Hauptverhandlung, die automatisch folgt und kann dort unterliegen, was dann richtig ins Geld geht, zumal bei mehreren Instanzen.
Gegen die EV gibt es noch einen speziellen Trick: Die Hinterlegung einer sog."Schutzschrift". Die verhindert, dass eine E.V. erlassen wird.
Beispiel: Zeitung berichtet über X. Der hört davon, beschafft sich einen Andruck, geht zum Gericht und erlässt eine EV gegen die weitere Auslieferung der Zeitung. Normalerweise müsste dann gestoppt werden - mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die Schutzschrift verhindert den GAU und es geht dann evtl. weiter mit Gedas, Widerruf, Schadensersatz usw. usw.
>Ich bin selber vor einem Jahr in der CH-Presse ungerechtfertigterweise perfid (advokatensicher, jedenfalls hat mein Anwalt abgewunken) in geschäftsschädigender Weise angegriffen worden. Wäre eine solche Erklärung etwas für mich, sodass ich nicht wieder angefasst werde??
Die UE müsste das Presse-Organ abgeben, falls es diese Instanzenzüge auch in CH gibt, was ich, wie gesagt nicht weiß. Aber der Anwalt wird das wohl genau gewusst haben.
Gruß!

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