- Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - fridolin, 05.10.2004, 16:23
- Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - dottore, 05.10.2004, 17:08
- Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - BillyGoatGruff, 05.10.2004, 19:50
- Das gibst in der - crosswind, 05.10.2004, 23:14
- Re: Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - dottore, 06.10.2004, 12:04
- Schutzschrift - fridolin, 06.10.2004, 13:11
- Re: Schutzschrift - dottore, 06.10.2004, 13:48
- Besten Dank für Deine Mühe! Es hilft. (o.Text) - BillyGoatGruff, 06.10.2004, 14:18
- Schutzschrift - fridolin, 06.10.2004, 13:11
- Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - BillyGoatGruff, 05.10.2004, 19:50
- Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - dottore, 05.10.2004, 17:08
Schutzschrift
--><font color=#0000FF>Hallo dottore,</font>
Dazu gibt's dann eine Streitwert (also zu zahlende Strafe, falls doch), der im Rahmen von 50 bis 500 Mille sich bewegt.
<font color=#0000FF>Gibt es in diesem vorgerichtlichen Stadium überhaupt einen"Streitwert"? Ich nehme an, daß hier die im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung zu zahlende Vertragsstrafe gemeint ist.</font>
Natürlich kann die Gegenseite auf einer EV bestehen, gibt' wie gesagt sofort und ohne Prüfung des Sachverhaltes.
<font color=#0000FF>Das mindeste dürfte sein, daß der Antragsteller sein Anliegen einem Richter glaubhaft machen muß, z.B. durch eidesstattliche Versicherung bestimmter Behauptungen. Zumindest eine summarische Prüfung muß also stattfinden.</font>
Gegen die EV gibt es noch einen speziellen Trick: Die Hinterlegung einer sog."Schutzschrift". Die verhindert, dass eine E.V. erlassen wird. Beispiel: Zeitung berichtet über X. Der hört davon, beschafft sich einen Andruck, geht zum Gericht und erlässt eine EV gegen die weitere Auslieferung der Zeitung. Normalerweise müsste dann gestoppt werden - mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die Schutzschrift verhindert den GAU und es geht dann evtl. weiter mit Gedas, Widerruf, Schadensersatz usw. usw.
<font color=#0000FF>Zur"Schutzschrift": wenn ich es richtig recherchiert habe, ist eine Schutzschrift ein von der Zeitung vorsorglich beim zuständigen Gericht hinterlegter Antrag, im Falle der Beantragung einer EV durch Herrn X wegen dieses oder jenes Sachverhalts diese nicht zu erlassen bzw. hilfsweise vorher eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dafür muß die Zeitung ihrerseits wieder ihre Sichtweise der Dinge dem Richter vorsorglich darlegen und natürlich auch glaubwürdig machen."Verhindern" wird dies eine EV auch nur dann, wenn diese Darlegung als glaubwürdiger eingestuft wird als diejenige des Herrn X.
Ist das so richtig?
Schönen Gruß</font>

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