- Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - fridolin, 05.10.2004, 16:23
- Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - dottore, 05.10.2004, 17:08
- Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - BillyGoatGruff, 05.10.2004, 19:50
- Das gibst in der - crosswind, 05.10.2004, 23:14
- Re: Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - dottore, 06.10.2004, 12:04
- Schutzschrift - fridolin, 06.10.2004, 13:11
- Re: Schutzschrift - dottore, 06.10.2004, 13:48
- Besten Dank für Deine Mühe! Es hilft. (o.Text) - BillyGoatGruff, 06.10.2004, 14:18
- Schutzschrift - fridolin, 06.10.2004, 13:11
- Wenn ich fragen darf: was ist eine Unterlassungserklärung? - BillyGoatGruff, 05.10.2004, 19:50
- Re: Gehaltsreport: Was Journalisten verdienen - dottore, 05.10.2004, 17:08
Re: Schutzschrift
-->><font color=#0000FF>Hallo dottore,</font>
>Dazu gibt's dann eine Streitwert (also zu zahlende Strafe, falls doch), der im Rahmen von 50 bis 500 Mille sich bewegt.
><font color=#0000FF>Gibt es in diesem vorgerichtlichen Stadium überhaupt einen"Streitwert"? Ich nehme an, daß hier die im Falle einer Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung zu zahlende Vertragsstrafe gemeint ist.</font>
Richtig. Das"Zuwiderhandeln" kann allerdings streitig werden, z.B. hat man erklärt ein Foto, das Herrn X zeigt, nicht mehr zu drucken, druckt es dann doch und pixelt den Betreffenden. Nun kommt der und meint, aus 5 Meter Entfernung können man ihn doch erkennen. Wie ist die Rechtslage?
>Natürlich kann die Gegenseite auf einer EV bestehen, gibt' wie gesagt sofort und ohne Prüfung des Sachverhaltes.
><font color=#0000FF>Das mindeste dürfte sein, daß der Antragsteller sein Anliegen einem Richter glaubhaft machen muß, z.B. durch eidesstattliche Versicherung bestimmter Behauptungen. Zumindest eine summarische Prüfung muß also stattfinden.</font>
Ist wg."Eilbedürftigkeit" oft sehr"summarisch". Natürlich kann ich keine EV erwirken, dass mich X ohrfeigt, wenn ich nicht erklären kann, warum er mich überhaupt ohrfeigen sollte oder dass er mich schon mal geohrfeigt hat.
>Gegen die EV gibt es noch einen speziellen Trick: Die Hinterlegung einer sog."Schutzschrift". Die verhindert, dass eine E.V. erlassen wird. Beispiel: Zeitung berichtet über X. Der hört davon, beschafft sich einen Andruck, geht zum Gericht und erlässt eine EV gegen die weitere Auslieferung der Zeitung. Normalerweise müsste dann gestoppt werden - mit entsprechenden verheerenden Folgen. Die Schutzschrift verhindert den GAU und es geht dann evtl. weiter mit Gedas, Widerruf, Schadensersatz usw. usw.
><font color=#0000FF>Zur"Schutzschrift": wenn ich es richtig recherchiert habe, ist eine Schutzschrift ein von der Zeitung vorsorglich beim zuständigen Gericht hinterlegter Antrag, im Falle der Beantragung einer EV durch Herrn X wegen dieses oder jenes Sachverhalts diese nicht zu erlassen bzw. hilfsweise vorher eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dafür muß die Zeitung ihrerseits wieder ihre Sichtweise der Dinge dem Richter vorsorglich darlegen und natürlich auch glaubwürdig machen."Verhindern" wird dies eine EV auch nur dann, wenn diese Darlegung als glaubwürdiger eingestuft wird als diejenige des Herrn X.
>Ist das so richtig?
>Schönen Gruß</font>
Ja, es geht letztlich um Zeitgewinn und der ist bei mündlicher Verhandlung gegeben. Die Schutzschrift hat RAin Frau Dr. Damm erfunden und inzwischen ist ziemlich ausgepaukt, wie die im Idealfall auszuschauen hat. Eben um die benötigte Zeit zu gewinnen (nach Auslieferung müssten weitere EVs gegen den Verkauf usw. erwirkt werden). Der"stern" konnte mal eine EV verhindern, weil sie nicht zugestellt werden konnte. Der Redakteur sagte dem Zusteller in der Halle, er sei der Pförtner und nicht zuständig. Oben hatten sie das Licht gelöscht und der Zusteller zog wieder ab. Wenn's an die Druckerei geht, wird der Druck verlagert, usw., usw.
Kurzum: Die Profis haben alle Tricks drauf.
Schönen Gruß zurück!
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