- Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden - ingobert, 12.10.2004, 13:35
- Wenn das so stimmt, sieht es sehr dĂĽster aus - uluwatu, 12.10.2004, 15:00
- Re: Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden - fridolin, 12.10.2004, 15:15
- 30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf - Heller, 12.10.2004, 20:13
- Re: Bankensicherungsfonds - gilt nicht noch die Strukturkrise als ausgerufen? - Baldur der Ketzer, 12.10.2004, 20:21
- 30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf - Heller, 12.10.2004, 21:09
- 30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf - Heller, 12.10.2004, 20:13
Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden
-->Bankkunden haben im Fall der Pleite ihres Geldinstituts keine Ansprüche gegen die staatliche Bankenaufsicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Auch für ein verspätetes oder unzureichendes Einschreiten seien die zuständigen Behörden nicht haftbar zu machen. Nach Ansicht der Richter ist europaweit verbindlich lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.
weiter bei tageschau.de
...heiĂźt das also, nur noch max. 20 mille pro bank anlegen?
ahoi!
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