- Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden - ingobert, 12.10.2004, 13:35
- Wenn das so stimmt, sieht es sehr düster aus - uluwatu, 12.10.2004, 15:00
- Re: Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden - fridolin, 12.10.2004, 15:15
- 30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf - Heller, 12.10.2004, 20:13
- Re: Bankensicherungsfonds - gilt nicht noch die Strukturkrise als ausgerufen? - Baldur der Ketzer, 12.10.2004, 20:21
- 30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf - Heller, 12.10.2004, 21:09
- 30% des Eigenkapitals pro Kunde - ich kriege einen Lachkrampf - Heller, 12.10.2004, 20:13
Re: Bankenaufsicht kann nicht haftbar gemacht werden
--> Nach Ansicht der Richter ist europaweit verbindlich lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.
<font color=#0000FF>Das sind die nach EU-Recht geforderten Mindestsicherungsgrenzen. Gerade in Deutschland liegt die tatsächliche Sicherungsgrenze bei praktisch allen Banken weitaus höher (z.B. beim Einlagensicherungsfonds der privaten Banken bei 30 % des Eigenkapitals pro Kunde, also nach praktischen Maßstäben unbegrenzt).
http://www.termingeld-vergleich.de/termingeld-vergleich.htm unter"Einlagensicherung".</font>
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