- Kassensturz: Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften / PM v. 21.10.04 - Nachtigel, 22.10.2004, 16:03
Kassensturz: Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften / PM v. 21.10.04
-->Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften (21.10.04)
Bundestag - Pressemitteilung vom 21.10.04 - Sozialrecht
Die Koalitionsfraktionen wollen die wohngeldrechtlichen Vorschriften ergänzen.
Das Wohngeldgesetz soll so geändert werden, dass das staatlich bewilligte Wohngeld"randscharf" von den Sozialleistungssystemen abgegrenzt wird.
Erforderlich sei dies, da ab dem 1. Januar 2005 Empfänger von Sozialleistungen das Wohngeld nicht mehr getrennt erhalten, sondern die Unterkunftskosten bei den jeweiligen Sozialleistungen"angemessen" berücksichtigt werden sollen.
Der Gesetzentwurf zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften sieht unter anderem vor, dass ein Wohngeld-Bewilligungsbescheid (WBS) unwirksam wird, wenn bei der Berechnung des Wohngeldes ein Familienmitglied im Bewilligungszeitraum staatliche Leistungen empfängt. In diesem Zusammenhang soll der Begriff des Mischhaushalts von Nichtsozialleistungs- und Sozialleistungsempfängern gesetzlich definiert und die Ermittlung des Einkommens in Mischhaushalten einfacher gestaltet werden.
Geändert werden soll auch das Wohngeld für solche Personen, denen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz zustehen, wenn sie in Mischhaushalten leben. Zudem enthält die Novelle eine Mitteilungspflicht für Personen, die in dem Bewilligungszeitraums eines WBS Sozialleistungen erhalten und deshalb vom Wohngeld ausgeschlossen sind.
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