- Steuern 2005: Welches Amt was erfährt - marocki4, 25.10.2004, 16:27
Steuern 2005: Welches Amt was erfährt
-->Direkten Zugriff auf die Konten der BĂĽrger hat heute schon die Bundesanstalt fĂĽr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ab dem 1.4.2005 gilt das auch fĂĽr das Bundesamt fĂĽr Finanzen (BfF).
Behördenvernetzung
Über eine Anfrage bei der BaFin erhalten die Daten bereits jetzt Ermittlungsbehörden, also...
Polizei
Staatsanwaltschaft
Steuerfahndung
Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter
Strafgerichte
Ab 1.April 2005 kann über das Bundesamt für Finanzen jedes Finanzamt den Datenpool einsehen. Auch andere Behörden erhalten Einblick, insbesondere Leistungsbehörden wie...
Arbeitsagentur
Sozialamt
Wohnungsamt
Familienkasse
Bafög-Amt
die für das Bundeserziehungsgeld zuständigen Stellen
Gerichte
Was die Behörden erfahren
Seit Jahresbeginn muss jede Bank ihrem Kunden eine Aufstellung sämtlicher in einem Jahr angefallener Erträge und Spekulationsgewinne zusenden. Anfang 2005 werden diese Formulare erstmals mit den Angaben für 2004 verschickt. Der Bürger muss diese Aufstellung auf Anfrage ans Finanzamt weiterleiten, da er zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet ist. Wichtig: Das Finanzamt kann bei der Bank auch unmittelbar umfangreichere Auskünfte einholen, Leistungsbehörden haben diese Möglichkeit nicht. Da die Ämter ihre Erkenntnisse jedoch untereinander austauschen, kommen auch Sozialamt, Bafög-Stelle oder andere Stellen an die Kontostände.
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