- OT Abtretung einer Pfändung / Einfluss auf Unterhalt des neuen Gläubigers - Ricoletto, 26.10.2004, 15:05
- "weitergeben" oder eben abtreten = verkaufen?! - LenzHannover, 26.10.2004, 23:37
OT Abtretung einer Pfändung / Einfluss auf Unterhalt des neuen Gläubigers
-->Sachverhalt:
A hat einen Titel gegen B und pfändet B's Konten.
A möchte diesen Titel an C"weitergeben" oder eben abtreten; C ist aber gegenüber seinem unehelichen Kind unterhaltspflichtig. Wirkt sich die"Einnahme" aus der Pfändung (ca. 150 € mtl.), welche ja eigtl. kein Einkommen ist, auf die Höhe des Unterhalts von C ggüber. seinem Kinde aus? Wenn ja, wo ist dieses gereglet (SGB...??)
Vielen Dank!!

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