- Da bekommt der gemeine deutsche Schuldner glänzende Augen:p - JoBar, 27.10.2004, 20:43
- "...Beraters Horst-Dieter Weyrauch..." äääh ist das Leuna Weyrauch??? - Mat72, 27.10.2004, 21:18
- Google sagt mein,... - LenzHannover, 27.10.2004, 21:51
Da bekommt der gemeine deutsche Schuldner glänzende Augen:p
-->Donnerstag, 28. Oktober 2004
Schuldenabbau bei der Jüdischen Gemeinde
Sanierungskonzept soll bis Anfang 2005 vorliegen
Marlies Emmerich
POTSDAM. Die Jüdische Gemeinde Brandenburg soll wieder normal arbeiten können. Bis Ende des Jahres wollen das Kulturministerium und die Stadt Potsdam zusammen mit einem Anwaltsbüro die Bedingungen dafür schaffen, dass die Jüdische Gemeinde schuldenfrei ist. Danach soll der von der Landesregierung bereits im Juni abgesegnete Staatsvertrag nach der Zustimmung des Landtages in Kraft treten. Die Gemeinde mit knapp 1 000 Mitgliedern würde dann erstmals nach fünf Jahren wieder regulär jährlich rund 200 000 Euro erhalten können.
Nach Auskunft des vom Potsdamer Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) eingesetzten Beraters Horst-Dieter Weyrauch muss die Gemeinde aber bis dahin ein seit langem angekündigtes und immer wieder verschobenes Sanierungskonzept vorlegen und einen eigenen Geschäftsführer berufen. Beim Konzept hilft der Staat offenbar kräftig mit: Büro-, Betriebs- und Personalkosten braucht die Gemeinde nicht selbst zu tragen. Vor allem übernehmen Anwälte und das Land die Gespräche mit kleineren und mittleren Unternehmen, um den Schuldenberg von noch fast 500 000 Euro abzubauen. Die Gläubiger sollen zugesichert bekommen, in späteren Jahren ihre Schulden eintreiben zu können. Ende der 90-er Jahre hatte die Gemeinde durch das Verschulden inzwischen abgelöster Vorstandsmitglieder mehr als eine Million Euro Verbindlichkeiten angehäuft. Der Staat hatte bereits darauf verzichtet, erhebliche Summen zurückzufordern.
Neuer Ärger ist bereits in Sicht. Die orthodoxe"gesetzestreue jüdische Landesgemeinde" (rund 100 Mitglieder) klagt vor dem Potsdamer Verwaltungsericht auf Gleichsetzung mit der konkurrierenden Gemeinde. Über eine weitere Klage auf bisher verweigerte Förderung hat das Oberverwaltungsgericht noch nicht entschieden. Und sobald der Staatsvertrag beschlossen ist, wollen die Gesetzestreuen, die keine staatliche Unterstützung bekommen, Einspruch einlegen.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/brandenburg/390093.html
J

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