- Plumper (und frecher) geht's ja auch nicht - kizkalesi, 04.11.2004, 09:00
- Gestaltungsmißbrauch ist eine beliebte Falle, wobei das hier schon leicht - LenzHannover, 04.11.2004, 10:15
Plumper (und frecher) geht's ja auch nicht
-->Keine Eigenheimzulage bei Gestaltungsmißbrauch
Wenn Eltern ihrem Sohn ein Haus verkaufen, den erhaltenen Kaufpreis jedoch nach einigen Monaten ihrem Sohn als Schenkung zurückgeben, liege ein Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten vor.
Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts könne in einem solchen Fall keine Eigenheimzulage gewährt werden, da es an echten Anschaffungskosten fehlt (Az. 13 K 99/98). Wie mitteilt wurde, habe im Urteilsfall der Vater den gezahlten Kaufpreis auf einem Festgeldkonto angelegt und den Betrag zuzüglich der entstandenen Guthabenszinsen nach neun Monaten dem Sohn geschenkt. Nach Meinung des Gerichts sei dieses"Rückholverfahren" nur aus steuerlichen Gründen gewählt worden sein und sei somit als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts einzustufen. Ooch...

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