- offtopic: Euklid, Dein Rat ist gefragt - nereus, 05.11.2004, 08:41
- OT:@nereus - Euklid, 05.11.2004, 09:11
- Re: OT:@nereus - Euklid - nereus, 05.11.2004, 11:53
- Re: OT:@nereus - Euklid - Herbi, dem Bremser, 05.11.2004, 16:13
- Beurkundungspflicht - fridolin, 05.11.2004, 16:21
- Genau, Wohnungskaufvertrag nur per Notar und folgerichtig - LenzHannover, 06.11.2004, 01:02
- Beurkundungspflicht - fridolin, 05.11.2004, 16:21
- Re: OT:@nereus - Euklid - Herbi, dem Bremser, 05.11.2004, 16:13
- Re: OT:@nereus - Euklid - nereus, 05.11.2004, 11:53
- OT:@nereus - Euklid, 05.11.2004, 09:11
offtopic: Euklid, Dein Rat ist gefragt
-->Hallo Euklid!
Vor ein paar Monaten hatte ich wohl schon mal nachgefragt, allerdings wird es jetzt konkret.
Ich suche den Rat eines Immo-Experten.
Sachverhalt:
Im April 2003 unterschrieb ich eine Kaufabsichtserklärung für den Erwerb von zwei Eigentumswohnungen und 2 dazugehörigen Garagen.
Die Garagen wurden mit 1.500 bis 1.800 EUR taxiert.
Dieser Preis war eine grobe Daumenschätzung, welcher kein Gutachten zu Grunde lag.
Der Sinn der Kaufabsichtserklärung war vor allem die Sicherstellung des Wohnungsverkaufs.
Der Erwerb der Eigentumswohnungen erfolgte im August 2003, doch die Garagen blieben außen vor.
Im Kaufvertrag für die Wohnungen werden die Garagen nur beiläufig und mit keinem Preis erwähnt, da sich alle Vertragspartnern auf eine spätere Klärung geeinigt hatten.
Da die bisherigen Nutzer hohe Entschädigungen forderten und der Verkäufer wenig zahlen wollte, zog sich die Angelegenheit bis August diesen Jahres hin. Die Entschädigungen wurden inzwischen gezahlt.
Nun fordert der Verkäufer von mir einen durchschnittlichen Kaufpreis von 1.650 EUR je Garage, also in Summe 3.300 EUR.
Ein von mir im Juli in Auftrag gegebenes Gutachten erbrachte jedoch für Garage 1 nur 950 EUR und für Garage 2 gar nur 450 EUR. Das wären in Summe 1.400 EUR, also satte 1.900 EUR weniger.
Ich möchte daher nur die 1.400 EUR bezahlen.
Der Verkäufer beruft sich auf die Kaufabsichtserklärung, die meiner Ansicht nach jedoch keinen wirklichen Vertragscharakter hat, da der spätere Kaufvertrag zwar die Kaufabsicht nicht jedoch den Preis fixiert hat.
Gestützt auf mein Gutachten rechne ich mir gute Chancen in einem Rechtsstreit aus, da der frühere Daumenpreis ohne jede optische Augenscheinnahme am grünen Tisch vereinbart wurde.
Liege ich mit dieser Annahme richtig oder falsch?
mfG
nereus

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