- offtopic: Euklid, Dein Rat ist gefragt - nereus, 05.11.2004, 08:41
- OT:@nereus - Euklid, 05.11.2004, 09:11
- Re: OT:@nereus - Euklid - nereus, 05.11.2004, 11:53
- Re: OT:@nereus - Euklid - Herbi, dem Bremser, 05.11.2004, 16:13
- Beurkundungspflicht - fridolin, 05.11.2004, 16:21
- Genau, Wohnungskaufvertrag nur per Notar und folgerichtig - LenzHannover, 06.11.2004, 01:02
- Beurkundungspflicht - fridolin, 05.11.2004, 16:21
- Re: OT:@nereus - Euklid - Herbi, dem Bremser, 05.11.2004, 16:13
- Re: OT:@nereus - Euklid - nereus, 05.11.2004, 11:53
- OT:@nereus - Euklid, 05.11.2004, 09:11
OT:@nereus
-->Hallo nereus guten Morgen
das Problem dürfte da eher juristischer Art sein,sodaß es hier am Board sicher Leute gibt die bessere Auskünfte geben können als ich es tun könnte.
Die von Dir angegebenen Garagenpreise scheinen schon sehr tief zu sein;-))
Alleine der Nutzwert der Garagenfläche ohne Aufbauten (bei Abriß) zur Sicherstellung der Tomatenversorgung für Dich selbst in schwieriger Zeit
Aus pragmatischer Sicht dürfte die Einschaltung eines Juristen teurer werden als der Differenzbetrag um den es letztendlich geht.
Es dürfte sich also für beide besser rechnen wenn man die Formel (a+b)/2 anwendet.
Dann gibt es 2 Sieger.
Jeder hat eigentlich dann mehr als den vollen Preis würde er die Kosten der Juristerei echt bewerten.
Wenn man dann noch die eigene Arbeit rechnet um den Juristen in den Wissensstand einzuarbeiten, der sich natürlich bei beiden Parteien unterschiedlich gestaltet, und dann erneute Arbeit und Kosten anfallen,schlage ich vor daß man sich samt Frauen in einem ordentlichen Lokal bei einem zünftigen Essen trifft und die echt eingesparten Kosten für Juristerei gleich mal ordentlich investiert.
Würde dafür ruhig mal 450 Euro investieren,denn dafür gibts dann auch die Trüffel und am Ende auch sicherlich den Garagenkontrakt.
Mit Schalk im Gesicht könntest Du dann behaupten daß die eine Garage ja jetzt bereits bezahlt sei. [img][/img]
Gruß Euklid

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