- Justiz- Harzt IV einfach zu viele Juristen... - LenzHannover, 07.11.2004, 13:50
- TOLLE H IV Realitäten - für Dich gut oder schlecht? - Nachtigel, 07.11.2004, 16:10
- Re: TOLLE H IV Realitäten - für Dich gut oder schlecht? - skyweekR, 07.11.2004, 17:26
- SO ISSES!!! AB 2005 alle Partnerschaften in WG´s ummünzen;-(( & wer heiratet ist - Nachtigel, 07.11.2004, 17:42
- Re: TOLLE H IV Realitäten - für Dich gut oder schlecht? - Baldur der Ketzer, 07.11.2004, 18:03
- Re: Frage - kingsolomon, 07.11.2004, 17:41
- Re: TOLLE H IV Realitäten - für Dich gut oder schlecht? - skyweekR, 07.11.2004, 17:26
- TOLLE H IV Realitäten - für Dich gut oder schlecht? - Nachtigel, 07.11.2004, 16:10
TOLLE H IV Realitäten - für Dich gut oder schlecht?
--> Hallo LenzHannover,
tja, das sind wohl die Pralinen oder Sahnehäubchen für die Lebenspartnerschaften.
Zufällig bekam ich just dieser Tage ein Gespräch mit, wo ein Vater (ewig Langzeitloser alkoholabhängiger Mittfünfziger, und sich damit absolut wohlfühlend, da Gelegenheits-Schwarzarbeiter & Frau arbeitet in der Stadtverwaltung) sich brüstete, das seine 19-jährige Tochter (ausgelernt, ohne festen Job - aber schon fest in die Fußstapfen des Vaters tretend -lichst N8-igel
Pressemitteilung
<font size=6> Angaben zur Wohngemeinschaft im Antrag auf Arbeitslosengeld II </font>
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner bisher unveröffentlichten Entscheidung lediglich auf die bestehende, unstreitige Rechtslage hingewiesen.
Datum: 29.10.2004
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II muss der Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines bloßen Mitbewohners machen. Es reicht in solchen Fällen - einer reinen Wohngemeinschaft - aus, wenn der Antragsteller im Formular den von ihm getragenen Mietanteil benennt oder die Untermietzahlung als Einkommen angibt.
Lediglich für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und für Angehörige (Verwandte oder Verschwägerte), die mit dem Antragsteller in einer Haushaltsgemeinschaft leben, sieht der Antrag Angaben über deren persönlichen Verhältnisse vor. Eine solche Fallgestaltung lag aber im vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall offensichtlich nicht vor. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
<ul> ~ Angaben zur Wohngemeinschaft im Antrag auf Arbeitslosengeld II </ul>

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