- Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die - LenzHannover, 09.11.2004, 00:52
- Re: Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die - kizkalesi, 09.11.2004, 09:04
- Re: Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die - LenzHannover, 09.11.2004, 16:35
- Re: Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die - kizkalesi, 09.11.2004, 09:04
Re: Doppelehe kann Nachteile haben - bin leicht verwundert über die
-->> du bist verwundert?
Auf jeden Fall!
Grundgesetz Artikel 6 [Ehe - Familie - Kinder]
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Über diesen"Weg", bekommt man doch fast jeden hier ins Land, wenn man mit einem Trauschein winken kann. Familie folgt, laut"ZDF" dürfen Deutsch-Russen nur kommen, wenn diese Deutsch sprechen. Dann kommt die Oma und der Rest kommt via Grundgesetz - das ist absurd!
Andere Version: Schwestern / Töchtern werden der Verwandschaft"versprochen" und wieder hat jemand das (relativ) goldene Los gezogen.
Deswegen JA zum Schutz der Familie, ja zum Asyl, nur das WO sollte man nicht auf Dt. fixieren.
Von daher zu diesem Urteil [img][/img]

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