- So weit ist man in Deutschland noch nicht;-)) - Euklid, 15.11.2004, 08:39
- kennst Du doch? - Dieter, 15.11.2004, 09:54
- Verkehrswert - fridolin, 15.11.2004, 10:45
- nur zur Info - Immo, 15.11.2004, 12:12
- Interpretier ich anders... - LenzHannover, 16.11.2004, 21:55
- nur zur Info - Immo, 15.11.2004, 12:12
- Verkehrswert - fridolin, 15.11.2004, 10:45
- kennst Du doch? - Dieter, 15.11.2004, 09:54
kennst Du doch?
-->Hallo Euklid,
das Prinzip kennen wir hier doch auch seit Jahrzehnten.
Wenn Du beispielsweise ein bebautes Grundstück verschenkst (vorweggenommene Erbfolge) richten sich die Notarsgebühren, die Gebühren beim Grundbuchamt, sowie die ggf. anzusetzende Grunderwerbst. nach öffentlichen Tabellen (Bodenrichtwerte, Alter, usw.) und nicht nach Verkehrswerten.
Gruß Dieter

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