- @Dyonisos und Wohnungsexperten, - mangan, 15.11.2004, 10:11
@Dyonisos und Wohnungsexperten,
-->lt. Auskunft des vorherigen Eigentümers, der Wohnungsgesellschaft, handelt sich nicht um Sondereigentum.
Vielmehr um Sondernutzungsrecht, ähnlich einem Keller.
Wurde von der Wohnungsgesellschaft willkürlich so festgelegt.
Sondernutzungsrecht würde nicht zur Wohngeldzahlung herangezogen.
Der Mansardennutzen kommt nur wenigen zugute und alle müssen zahlen. Widerspricht meinem gesamten Rechtsempfinden.
Können die neuen Eigentümer diese Situation ändern?
Gruß und Dank
m
Die ETW-Versammlung ist schon in einer Woche. Alle TOPs liegen schon fest.
Die"vergessenen Mansarden" haben sich erst gestern-, bei genauerem hinsehen, herausgestellt.
Es gibt Nichtmansardenbesitzer, die einen brachliegenden Trockenboden u.ä. auf eigene Kosten in persönl. Mansarden umwandeln wollen. Gehöre ich auch dazu.
Dagegen stimmen die Mansardenbesitzer, die ausnahmlos die oberen Wohnungen besitzen und niemand über ihren Köpfen wollen. Offiziell wollen sie den nie benutzten Trockenboden u.ä. behalten.
Falls wieder erwarten eine Mehrheit für Nutzungsänderung der brachliegenden Dachflächen in Mansarden für"Besitzlose" herauskommt, würde sich der Fehler ausgleichen.
Werde heute beim Notar und dem ehem. Hausbesitzer (Wohnungsgesellschaft) um Stellungnahme bitten.
Wird wohl nur Schulterzucken rauskommen.
Einen erstklassigen (Immobilien-)Rechtsschutz habe ich.
Werde auf der Hauptversammlung den Wirtschaftsplan wg. falscher Grundlagen anfechten und zurückstellen lassen. Dazu die Angelegenheit schriftl. erläutern und den anwesenden Eigentümern verteilen.
Bleibt nur die Frage ob's Erfolg hat und eventuell die Hausverwaltung, der Notar oder der alte Eigentümer (Wohnungsgeselschaft) zur Korrektur verpflichtet ist.
Dyonysos Dank für den Hinweis, daß es offenbar keine Instanz zur automat. Korrektur gibt.
Ich möchte halt, daß mit geringstem Aufwand und Ärger die Angelegenheit bereinigt wird.

gesamter Thread: