- So weit ist man in Deutschland noch nicht;-)) - Euklid, 15.11.2004, 08:39
- kennst Du doch? - Dieter, 15.11.2004, 09:54
- Verkehrswert - fridolin, 15.11.2004, 10:45
- nur zur Info - Immo, 15.11.2004, 12:12
- Interpretier ich anders... - LenzHannover, 16.11.2004, 21:55
- nur zur Info - Immo, 15.11.2004, 12:12
- Verkehrswert - fridolin, 15.11.2004, 10:45
- kennst Du doch? - Dieter, 15.11.2004, 09:54
Verkehrswert
-->das Prinzip kennen wir hier doch auch seit Jahrzehnten.
>Wenn Du beispielsweise ein bebautes Grundstück verschenkst (vorweggenommene Erbfolge) richten sich die Notarsgebühren, die Gebühren beim Grundbuchamt, sowie die ggf. anzusetzende Grunderwerbst. nach öffentlichen Tabellen (Bodenrichtwerte, Alter, usw.) und nicht nach Verkehrswerten.
<font color=#0000FF>Hallo Dieter,
entweder habe ich was verpaßt oder Du verwechselst was. Gebühren von Notar und Grundbuchamt richten sich nach dem Geschäftswert in der Schenkungsurkunde, wobei der Notar vom aktuellen Verkehrswert ausgehen muß (was innerhalb gewisser Grenzen auch Verhandlungssache sein mag: der Notar darf einerseits keinen unrealistisch niedrigen Wert angeben, will andererseits aber auch Auftrag und Gebühren bekommen).
Die eventuell fällige Schenkungssteuer richtet sich (derzeit noch) nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach einem niedrigeren Grundbesitzwert (tatsächlicher oder fiktiver Ertragswert). Früher nach dem noch weit niedrigeren Einheitswert.
Gruß
</font>

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