- Verzeiht meine Penetranz! Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? - marsch, 18.11.2004, 10:54
- Re: Fang mal an zu saldieren - Theo Stuss, 18.11.2004, 11:56
- Re: Verzeiht meine Penetranz! Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? - Popeye, 18.11.2004, 12:23
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - marsch, 18.11.2004, 12:53
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - Popeye, 18.11.2004, 13:17
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - marsch, 18.11.2004, 15:58
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - Popeye, 18.11.2004, 16:51
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Korrektur - Popeye, 18.11.2004, 17:14
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - Popeye, 18.11.2004, 16:51
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - marsch, 18.11.2004, 15:58
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? / Der Knackpunkt... - Popeye, 18.11.2004, 13:17
- Re: Verzeiht meine Penetranz! Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? - dottore, 18.11.2004, 16:58
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? - marsch, 23.11.2004, 16:08
- Erhält A den CD-Player als free-lunch? (o.Text) - crosswind, 23.11.2004, 17:45
- Re: Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend? - Popeye, 23.11.2004, 18:19
Re: Verzeiht meine Penetranz! Berechnung des BIP! Debitismus entsprechend?
-->Hi Marsch,
nehmen wir A, B und C sowie eine ZB (ohne Banken dazwischen). Sollten sie miteinander kaufen und verkaufen, mĂĽssen sie die dabei entstehenden Kaufschulden in GZ abwickeln (bezahlen).
A, B und C haben kein Geld. Sie können es sich auch nicht vorab oder vorsorglich von der ZB besorgen, da die ZB keine Nostro-Titel nimmt („Schuldnergeld“), sondern ausschließlich Gläubigertitel.
Also müssen A, B und C untereinander Schuldverhältnisse haben, die dann der jeweilige Gläubiger bei der ZB zu Geld machen kann. Auf geht’s.
B produziert (ohne Vorkosten also entsprechende zeitlich davor liegende Schuldverhältnisse, um es einfacher zu machen) eine Konsumware und bietet sie A an. Dies zu 100 Einheiten GZ. Bleibt die Ware liegen, geht dies nicht in die BIP-Berechnung ein. B könnte sie dann selbst verzehren, was auch nicht in die BIP-Berechnung eingeht, genausowenig wie der Konsum eines Apfels vom eigenen Baum im Garten oder eine an mir selbst für mich vollbrachte Leistung, z.B. sich morgens zu rasieren.
Kauft nun A zu 100, geht dies in die BIP-Berechnung ein. Nach dem Kauf ist A dem B 100 GZ schuldig (schon allein deshalb, weil dabei Steuern fällig werden, was hier aber nicht weiter interessieren soll und wegbleibt). B ist kein GZ schuldig und C noch nicht erschienen.
Über die Schuld, die A gegenüber B hat, wird ein Schuldschein ausgestellt, da sonst B nichts in der Hand hätte, um A zur Zahlung auffordern zu können. Hat B als Gläubiger jetzt den Schuldschein, kann zweierlei passieren:
- Der Schuldschein wird fällig, aber A hat kein Geld (das bisher noch nicht erschienen ist), und erklärt sich für zahlungsunfähig. Dann wird mit dem Schuldschein in das Vermögen des A vollstreckt. Dies kann so oft wiederholt werden, bis das gesamte Vermögen des A (alle möglichen Güter, in früheren Zeiten auch Familienmitglieder des A und schließlich A selbst, Stichwort „Schuldknechtschaft“) sich in Vermögen des B verwandelt hat. Bei jeder dieser Transaktionen entsteht entsprechendes BIP. GZ (Geld) ist weit und breit nicht erschienen.
- A will nicht vermögenslos oder gar als Schuldknecht enden und versucht nun seinerseits an GZ zu kommen. Dieses liefert die ZB gern gegen Vorlage des Schuldscheins (z.B. Wechsel) aus. B könnte zwar den Schuldschein bei der ZB einreichen, um Geld zu erhalten. Er hat aber keinen Grund, den Schuldschein bei der ZB einzureichen, da er nach wie vor selbst keine Schuldverhältnisse zu bedienen hat. (Hieraus resultieren übrigens die meisten Missverständnisse: Man glaubt, jemand würde sich Geld beschaffen, ohne es - zu einem Termin - zu benötigen oder es käme Geld"netto" in die Welt, usw., usw.)
Also kann A nicht an das (ohnehin nicht vorhandene) Geld des B kommen. Um an Geld zu kommen, bräuchte er selbst einen Schuldschein, den er bei der ZB einreichen kann, um mit dem dann bei ihm liegenden GZ die Schuld gegenüber B zu bezahlen. Dies geht nur, indem er einen C findet, der ihm (A) gegenüber ein Schuldverhältnis (Kauf wieder eines Konsumguts) eingeht, was auch durch einen Schuldschein dokumentiert ist, den A dann bei der ZB einreichen kann, um an das Geld zu kommen, das er B schuldig ist.
A und C werden sich handelseinig (falls nicht, siehe oben) und A hat jetzt seinerseits erst den Schuldschein und dann - via ZB, die nur Geld an Gläubiger und niemals an Schuldner herausrückt - das Geld (100 Einheiten GZ), um die Schuld gegenüber B aus der Welt zu schaffen. Da es (wir lassen den ZB-Satz, der eine Steuer ist, ebenfalls weg) wieder um 100 GZ geht (A verkauft an C), steigt das BIP wieder um 100, also insgesamt (oben und hier) um 200.
Bevor A sich das GZ bei der ZB beschafft, haben wir zwei Schuldverhältnisse zu je 100 (A an B und C an A). Nachdem sich A das Geld beschafft hat, haben wir drei Schuldverhältnisse (A an B, C an A und A an ZB). A löst nun das Schuldverhältnis gegenüber B ab, bleiben zwei Schuldverhältnisse: C an A und A an ZB.
Kann sich jetzt C kein GZ beschaffen, etwa durch Verkäufe wiederum an B oder an einen D, usw., was die Kette der Schuldverhältnisse entsprechend verlängern würde, passiert Folgendes:
Da die ZB ihre Forderung gegen A vor [!] dem Zahlungstermin C an A fällig stellt, muss sich C das der ZB geschuldete GZ beschaffen, bevor C an A leisten muss, obwohl der Schuldschein, der zur Beschaffung von GZ bei der ZB diente, selbst noch nicht fällig ist, also C an A noch nicht zahlen muss. Er geht sonst gegenüber der ZB als Schuldner in Konkurs, obwohl er noch gleichzeitig Gläubiger gegenüber C ist. Deshalb sind die ZBs so extrem pingelig, was die bei ihnen eingereichten „Sicherheiten“ angeht. Deshalb Staatspapiere an die Front! Die können allerdings nicht vom Schuldner eingereicht werden, sondern nur von Gläubigern (Banken), weshalb sie auch ausnahmslos „über den Markt“ müssen, wo die potenziellen Gläubiger sitzen, die sich ihrerseits gern die künftigen Steuereinnahmen des Staates abtreten lassen, wie oft schon erklärt. Staat und ZB glauben (irrigerweise), dass der Staat seine machtbasierte Gläubigerposition nach Belieben ausweiten kann, indem er weitere Steuerschulden (= Schulden ex nihilo, also auf keinen Privatkontrakten basierend) in die Welt setzt.
Dies zeigt übrigens deutlich, dass die ganzen Rechnereien von wegen Summe aller Schulden = Summe aller Guthaben ganz unsinnig sind, weil dabei die Fälligkeiten ausgeklammert werden. Die Schuld gegenüber der ZB kann nicht mit einem Guthaben (dokumentiert per ZB-fähigen Schuldschein) saldiert werden, da die Summe, auf welche diese Schuldscheine lautet, in toto immer früher gegenüber der ZB fällig ist, als die Summe der bei der ZB verwahrten Schuldscheine selbst, so dass diese Schuldscheine nur mit weiteren, später fälligen und zur ZB wandernden Schuldscheinen (immer nur von Gläubigern, die sie halten und an sie verpfänden) ausgelöst werden können.
Nachdem nun GZ über die oben beschriebenen Prozesse in die Welt gekommen ist, kann sich ein Schuldner, der das zur Fälligkeit geschuldete GZ nicht hat, wiederum von denen leihen, die es nicht oder noch nicht selber schuldig sind. Um im obigen Fall zu bleiben, könnte sich A, der - obwohl Gläubiger des C, wenn auch zu einem späteren Termin erst Zahlung erwarten könnend - gegenüber der ZB die besagten 100 schuldig ist, die 100 GZ entsprechend beschaffen und mit Hilfe des am Markt und nicht bei der ZB geliehenen GZ die Schuld gegenüber der ZB begleichen. Dadurch entsteht nur ein weiteres Schuldverhältnis, z.B. A gegenüber D, E oder F, usw.
Dass dies keinerlei Einfluss auf des BIP hat, da der Konsum des C nur ein Mal (ĂĽber Kauf von KonsumgĂĽtern in Summa 100 von A) erfasst werden kann, versteht sich von selbst.
Zur eigentlichen Fragestellung also: BIP erscheint zunächst ganz ohne Geld, zunächst kaufen alle alles (Investitionen, Konsum, Export minus Import) auf Kredit, sonst wären es Tauschakte, die mangels entsprechender Dokumentation nicht in die Statistik eingehen (es sei denn, es handelt sich um eigens deklarierte Barter-Geschäfte).
Alle dann aus der BIP-Erstellung existierenden Schuldverhältnisse müssen allerdings in Geld (GZ = Zahlungsmittel, nicht Tauschmittel) abgewickelt werden. GZ können sich nur Gläubiger beschaffen, niemals Schuldner. In diesem Sinne hat das erscheinende Geld bereits „gekauft“ und dient dann dazu, die entsprechenden Schuldverhältnisse abzuwickeln.
Die Sollbruchstelle dieses Konstrukts sind die sog. „reinen Finanzschulden“.
Die ZBs rediskontieren zwar niemals Finanzwechsel, sondern nur solche, denen tatsächliche also BIP-relevante Realtransaktionen zugrunde liegen. Aber die öffentlichen Hände können Finanzschuldverhältnisse eingehen, die von den Gläubigern bei der ZB eingereicht werden können.
Diese Schuldverhältnisse müssen entweder von Investitionen unterlegt sein, also ins BIP eingehenden Tatbeständen (daher u.a. der 115 Grundgesetz). Oder, falls Staatsverschuldung > Investitionen (man sieht es den Staatstiteln zunächst nicht an, ob sie investiven oder konsumtiven Zwecken des Staates dienen), würden sie als Staatskonsum in die BIP-Rechnung eingehen (Banken als Gläubiger können keine Konsumschulden der Privaten bei der ZB „zu Geld machen“, das obige Beispiel mit dem A-, B-, C-Konsum diente nur zur Vereinfachung).
Desungeachtet bleiben die Schuldverhältnisse des Staates offen und können weder durch Prolongation noch zusätzliche Verschuldung „getilgt“ werden. Sie können nur durch entsprechende beim Staat eingehende sofortige Fälligkeiten (Steuern) erledigt werden.
Da die ZB aber in jedem Fall vor Fälligkeit der ihr angedienten und in GZ verwandelten Schuldtitel bedient werden muss, ist der debitistische Prozess als Wirtschaften aufgrund permanenten Erfüllungsdrucks unterwegs (der ZB-Satz kommt als zusätzlicher Driver noch on top - sofern er nicht ähnlich prohibitiv wird wie eine Richtung 100 Prozent gehende Steuer z.B. auf Einkommen aller Art).
Ob’s nun klarer geworden ist, kann ich nicht beurteilen, stehe aber gern bereit. Da unter Zeitdruck, darf ich um Geduld bitten.
GruĂź!

gesamter Thread: