- Allgemeine Frage zum Thema Entschuldung (betreffend österr. Gesetzeslage) - Medizinmann, 19.11.2004, 20:42
- Re: Allgemeine Frage zum Thema Entschuldung (betreffend österr. Gesetzeslage) - Immo, 20.11.2004, 04:47
Re: Allgemeine Frage zum Thema Entschuldung (betreffend österr. Gesetzeslage)
-->>Hallo,
>ein österreichischer Freund hat mir kürzlich gesagt daß er für seinen Vater voraussichtlich noch für 15 JAhre Ratenzahlungen zu übernehmen hat, da er am meisten in der Familie verdient und eine Eigentumswohnung etc. auf dem Spiel steht (was er allerdings freiwillig tut). Das Verschuldungsausmaß ist also ziemlich hoch...
>Jetzt wollte ich mich erkundigen, ob es hier für ihn nicht möglicherweise für ihn einen besseren Weg gibt, damit sich der Vater entschulden kann.
>So in der Richtung, Überschreiben des Vermögens des Vaters an den Sohn (z. Bsp. die vorhandene Eigentumswohnung) oder an sonst eine Vertrauensperson.
Hallo!
wenn ich dies richtig verstanden habe, ist der Vater der eingetragene Besitzer der ETW - eine Veräußerung einer Immobilien ist im Insolvenzfall regressierbar und das bis zu sieben Jahre zurück... heißt im Konkursfall wird sich der Masseverwalter die Sache schon genauer ansehen. Im Übrigen nehme ich mal an, dass die Kreditgebeneden Banken im Grundbuch eingetragen sind, die werden wohl kaum aus dem Grundbuch"gehen".
Anschließend z. Bsp. möglichst finanztechnisch unauffälliges"Verpaschen" aller sonstigen Vermögenswerte im Besitz des Vaters (oder Anlage z. Bsp. in Edelmetall unterhalb der Registrierungsgrenze (anonymer Barkauf) bzw. eben Überschreibung auch aller sonstigen Vermögenswerte an den Sohn....die Frage ist, ob das so in dieser Form möglich ist. Und wenn nicht direkt, ob es hier Tricks gibt, daß der Vater"wundersamerweise" plötzlich ohne Vermögen und Verdienst dasteht, um einen Privatkonkurs zu ermöglichen.
>Dann Anmeldung Privatkonkurs von seiten des Vaters...dann Erreichen der Quote innerhalb von 7 Jahren (soweit mir bekannt sinds in Ã-sterreich 7 Jahre).
richtig, sieben Jahre, wobei das Gericht bei Nichterreichen der Mindestquote (10%) nach sieben Jahren noch mal drei JAhre anhängen kann.
>Interessant wäre hier vor allem wie sich der Vater verhalten müßte (vom Verdienst her, z. BSp. unter Existenzminimum bleiben oder drüber gerade soviel um die Quote zu erreichen;
sollte der Vater in einem ANgestelltendienstverhältnis stehen kannst du diese Variante vergessen, da wird gepfändet und nicht zu knapp - in Ã- bis auf etwa knapp 700 Euro pM - wenn der Vater Unterhaltspflichten hat ist es ein wenig höher. Wenn der Vater eine selbständige Tätigkeit ausübt, die er allerdings erst NACH der Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens aufnehmen darf - wenn selbständig gibts kein Provatkonkursverfahren - sieht die Sache in Hinsicht auf die Einkommensgestaltung natürlich etwas anders aus.
oder geht auch Zustecken von Geld seitens des Sohnes oder von Verwandten?)...
sicher geht das, wenn ihn sein Sohnemann unterstützt
ich meine ich bin leider kein Politiker LOL ich kenne daher die ganzen"Schmähs" nicht.
>Es wäre super wenn hier jemand mitlesen würde der mir hier Auskunft geben könnte und/oder der sich mit den österreichischen Gesetzen zu diesem Thema auskennt...oder wenn mir jemand sagen könnte, wie ich am Besten diese Informationen in Erfahrung bringe...
>Es wäre vielleicht auch klug wenn mein Kollege ein Massenemail schreiben würde das er an verschiedene Leute schickt die sich damit auskennen könnten (unter Pseudonym natürlich)...stellt sich nur die Frage an wen...z. Bsp. alle SChuldnerberatungen in Ã-sterreich
vergiss diese Schuldnerberatungen, die sind für intelligente Leute nichts ;-)))
mit BCC? Oder obs hier eigene Foren gibt, die gut besucht sind wo er diese Frage die ich hier stellte stellen kann usw..
in Ã- gibts dazu keine besonderen Foren und die Deutschen sind wegen der differenzierten Rechtslage für Ã- nur bedingt anwendbar, schau mal hier nach: <a target="_blank" href="http://www.unternehmer-in-not.at/">
http://www.unternehmer-in-not.at/</a>
>Vielen herzlichen DAnk auf alle Fälle für alle Auskünfte...ggf. auch per email an meine angegebene Adresse:-) [img][/img]
>mfG
>M.
dein Freund kann sich aber gerne direkt an mich wenden, klick dazu hier
hoffe, ein wenig geholfen zu haben

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