- Ist an der Börse ein Klappspatenhersteller notiert?...Bankgeheimnis ist tot - Aiwass7, 20.11.2004, 12:02
- Bald greifen sie direkt auf Dein Konto zu... - Aristoteles, 20.11.2004, 18:26
Ist an der Börse ein Klappspatenhersteller notiert?...Bankgeheimnis ist tot
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Am 1. April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in Luft auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausschnüffeln dürfen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren.
DPA
Steuerbescheid: Klandestines Schnüffelsystem ohne Kontrollen
Hamburg - Für Hans Eichel war im vergangenen Jahr schon am 19. Dezember Weihnachten. Kurz vor Heiligabend hatte der Bundestag noch hastig das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit durchgewunken und dem SPD-Politiker die wohl schönste Gabe beschert, die sich ein klammer Finanzminister wünschen kann: Den vollständigen und schrankenlosen Zugriff auf Konto- und Depotinformationen aller deutschen Steuerzahler.
Mit dem beispiellosen Gesetz, das in wenigen Monaten in Kraft tritt, will die rot-grüne Bundesregierung der Steuerhinterziehung endgültig den Garaus machen. Dazu hebelt die Regierung das ohnehin bereits arg durchlöcherte deutsche Bankgeheimnis vollständig aus. Dass bei der Holzhammer-Aktion der Datenschutz und die rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit unter die Räder kommen, nimmt Berlin in Kauf.
Ab April 2005 erhalten die Finanzämter Zugriff auf die Kontodaten aller Bürger. Bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Auszug aus dem Spiegel....
(BaFin) können sie dann jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten sowie Verfügungsberechtigungen ein Steuerzahler unterhält. Im Fachjargon wird diese Kontenübersicht als Stammdatensatz bezeichnet.
Das von Eichels Juristen konzipierte Verfahren hätte sich George Orwell kaum besser ausdenken können: Einen konkreten Verdacht oder eine Begründung braucht der Fiskus nicht vorzuweisen. Der Bespitzelte muss zu keinem Zeitpunkt über die Schnüffelaktion informiert werden. Auch die Bank erfährt nichts. Denn alle Institute werden online vom der BaFin angezapft, die in einem Datenpool namens Konten-Evidenz-Zentrale (KEZ) tagesaktuell alle deutschen Kontodaten bereithält.
Beschwerde in Karlsruhe
Zum Glück hab ich einen grossen Garten!
Aiwass7

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