- Hm...wer kann mit einem Verschuldungsproblem helfen? (betreffendösterr. Gesetze) - Medizinmann, 20.11.2004, 20:36
- Ach ja die Emailadresse... - Medizinmann, 20.11.2004, 20:40
- Re: Anstiftung zum Betrugsversuch! Vooorsicht! (o.Text) - Ecki1, 21.11.2004, 09:57
- Das stimmt so aber nicht... - Medizinmann, 21.11.2004, 11:21
- Re: Das stimmt so aber nicht... - Immo, 21.11.2004, 12:05
- Hat wohl... - Helmut, 21.11.2004, 12:33
- Re: Na dann... - Ecki1, 21.11.2004, 12:42
- Re: Na dann... - Euklid, 21.11.2004, 12:55
- Re: Na dann... - Ecki1, 22.11.2004, 14:43
- Re: Na dann... - Euklid, 21.11.2004, 12:55
- Re: Das stimmt so aber nicht... - Immo, 21.11.2004, 12:05
- Das stimmt so aber nicht... - Medizinmann, 21.11.2004, 11:21
- Re: Anstiftung zum Betrugsversuch! Vooorsicht! (o.Text) - Ecki1, 21.11.2004, 09:57
- problematisch - Wasi, 21.11.2004, 13:26
- Ach ja die Emailadresse... - Medizinmann, 20.11.2004, 20:40
Hm...wer kann mit einem Verschuldungsproblem helfen? (betreffendösterr. Gesetze)
-->Hallo,
ich habe das bereits weiter unten gepostet, allerdings habe ich einen solch dämlichen Titel genommen, daß es kein Wunder ist wenns übersehen wird...wenn Du das hier liest Immo dann brauchst Dich nicht ärgern es wundert mich eben nur daß nur eine einzige Reaktion kam deswegen bin ich mal so frei und poste es unter anderem Titel nochmal (mal guggen):-)
Hier das ursprüngliche Posting noch einmal:
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Hallo,
ein österreichischer Freund hat mir kürzlich gesagt daß er für seinen Vater voraussichtlich noch für 15 JAhre Ratenzahlungen zu übernehmen hat, da er am meisten in der Familie verdient und eine Eigentumswohnung etc. auf dem Spiel steht (was er allerdings freiwillig tut). Das Verschuldungsausmaß ist also ziemlich hoch...
Jetzt wollte ich mich erkundigen, ob es hier für ihn nicht möglicherweise für ihn einen besseren Weg gibt, damit sich der Vater entschulden kann.
So in der Richtung, Überschreiben des Vermögens des Vaters an den Sohn (z. Bsp. die vorhandene Eigentumswohnung) oder an sonst eine Vertrauensperson. Anschließend z. Bsp. möglichst finanztechnisch unauffälliges"Verpaschen" aller sonstigen Vermögenswerte im Besitz des Vaters (oder Anlage z. Bsp. in Edelmetall unterhalb der Registrierungsgrenze (anonymer Barkauf) bzw. eben Überschreibung auch aller sonstigen Vermögenswerte an den Sohn....die Frage ist, ob das so in dieser Form möglich ist. Und wenn nicht direkt, ob es hier Tricks gibt, daß der Vater"wundersamerweise" plötzlich ohne Vermögen und Verdienst dasteht, um einen Privatkonkurs zu ermöglichen.
Dann Anmeldung Privatkonkurs von seiten des Vaters...dann Erreichen der Quote innerhalb von 7 Jahren (soweit mir bekannt sinds in Ã-sterreich 7 Jahre).
Interessant wäre hier vor allem wie sich der Vater verhalten müßte (vom Verdienst her, z. BSp. unter Existenzminimum bleiben oder drüber gerade soviel um die Quote zu erreichen; oder geht auch Zustecken von Geld seitens des Sohnes oder von Verwandten?)...ich meine ich bin leider kein Politiker LOL ich kenne daher die ganzen"Schmähs" nicht.
Es wäre super wenn hier jemand mitlesen würde der mir hier Auskunft geben könnte und/oder der sich mit den österreichischen Gesetzen zu diesem Thema auskennt...oder wenn mir jemand sagen könnte, wie ich am Besten diese Informationen in Erfahrung bringe...
Es wäre vielleicht auch klug wenn mein Kollege ein Massenemail schreiben würde das er an verschiedene Leute schickt die sich damit auskennen könnten (unter Pseudonym natürlich)...stellt sich nur die Frage an wen...z. Bsp. alle SChuldnerberatungen in Ã-sterreich mit BCC? Oder obs hier eigene Foren gibt, die gut besucht sind wo er diese Frage die ich hier stellte stellen kann usw..
Vielen herzlichen DAnk auf alle Fälle für alle Auskünfte...ggf. auch per email an meine angegebene Adresse:-)
mfG
M.
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Wenn das doppelte Posting stört bin ich natürlich auch damit einverstanden wenn Du Elli es wieder entfernst.:-)
Liebe Grüße
M.

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