- Hm...wer kann mit einem Verschuldungsproblem helfen? (betreffendösterr. Gesetze) - Medizinmann, 20.11.2004, 20:36
- Ach ja die Emailadresse... - Medizinmann, 20.11.2004, 20:40
- Re: Anstiftung zum Betrugsversuch! Vooorsicht! (o.Text) - Ecki1, 21.11.2004, 09:57
- Das stimmt so aber nicht... - Medizinmann, 21.11.2004, 11:21
- Re: Das stimmt so aber nicht... - Immo, 21.11.2004, 12:05
- Hat wohl... - Helmut, 21.11.2004, 12:33
- Re: Na dann... - Ecki1, 21.11.2004, 12:42
- Re: Na dann... - Euklid, 21.11.2004, 12:55
- Re: Na dann... - Ecki1, 22.11.2004, 14:43
- Re: Na dann... - Euklid, 21.11.2004, 12:55
- Re: Das stimmt so aber nicht... - Immo, 21.11.2004, 12:05
- Das stimmt so aber nicht... - Medizinmann, 21.11.2004, 11:21
- Re: Anstiftung zum Betrugsversuch! Vooorsicht! (o.Text) - Ecki1, 21.11.2004, 09:57
- problematisch - Wasi, 21.11.2004, 13:26
- Ach ja die Emailadresse... - Medizinmann, 20.11.2004, 20:40
problematisch
-->Das halte ich für sehr problematisch, und es dürfte kaum legal zu schaffen sein. Wenn jetzt noch Vermögenswerte von dem Vater verschenkt oder verscherbelt werden, kommen Anfechtungstatbestände für den Insolvenzverwalter (Folge: Geschäfte müssen rückabgewickelt werden) und hinsichtlich der Angehörigen insbesondere der Widerruf von Schenkungen (Folge: Vermögen muß zurückgegeben werden) in Betracht.
Beides geht auch noch für ein paar Jahre rückwirkend!
Ich kenne die Formulare für die Verbraucherinsolvenz nicht, aber da wird sicher nach solchen Tatbeständen gefragt. Und wenn dann nicht die vollständige Wahrheit gesagt wird (und die Insolvenz damit gestorben ist), ist die Straftat gegeben...
Gruss Wasi
PS:
keine Rechtberatung, kein Verkauf....

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