- EU - Haftbefehl: Sollte das stimmen, dann rappelts aber!! - LeCoquinus, 22.11.2004, 17:45
- Re:hier das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte - kingsolomon, 22.11.2004, 18:17
- Statt suchen blättern: Seiten 157-159 des pdf - SchlauFuchs, 22.11.2004, 20:30
- Re:Sammlung des BGH dazu - kingsolomon, 22.11.2004, 22:03
- Re: EU - Haftbefehl: Volltext notwendig: hier - und: ja, es stimmt völlig ;-(( - Baldur der Ketzer, 22.11.2004, 18:20
- Ein Gesamtkonzept für europäische Strafrechtspflege entsteht erst - Stephan, 22.11.2004, 20:47
- Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung - Stephan, 23.11.2004, 00:56
- Re: EU - Haftbefehl: hierzu nochn Fund - Baldur der Ketzer, 22.11.2004, 23:27
- Jo. Ich glaube man sollte ganz dringen Suworow zur Hand nehmen - Turon, 23.11.2004, 02:15
- Noch eine kleine Korrektur - Turon, 23.11.2004, 02:18
- Jo. Ich glaube man sollte ganz dringen Suworow zur Hand nehmen - Turon, 23.11.2004, 02:15
- Re:hier das Plenarprotokoll der Bundestagsdebatte - kingsolomon, 22.11.2004, 18:17
Re: EU - Haftbefehl: hierzu nochn Fund
-->Auf dem Weg in die Diktatur
[ Prophezeiungen zum aktuellen Weltgeschehen ]
Geschrieben von P.Conner am 22. November 2004 22:01:24:
Als Antwort auf: Unglaublich: Der Europäische Haftbefehl geschrieben von (Johannes für) Franz_2 am 22. November 2004 15:30:20:
Servus Gemeinde.
Diese Info habe ich am Wochenende erhalten. Wenn das war ist, dann gute
Nacht für alle, die sich per Leserbrief etc. noch zur Wehr setzen.
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archipEl gUlag
Der ganz konkret geplante Europäische Haftbefehl würde die gesamte EU zu
einem wahrhaftigen Archipel Gulag machen. Er sieht u.a. vor:
* 32 extrem schwammig definierte und daher fast beliebig auslegbare
Straftatbestände;
* unter ihnen diejenigen des"Terrorismus", der"Umweltkriminalität" oder
des"Rassismus" bzw. der"Fremdenfeindlichkeit";
* als"Rassismus" sollen auch alle nicht näher eingegrenzten
"Diskriminierungen" (man bedenke, was das in der Praxis heißt!) gelten, die
sich auf die Volkszugehörigkeit, Religion (!) oder weltanschauliche
Überzeugung (!) anderer Menschen gründen;
* die endgültige Ausweitung der zunächst 32 (nahezu undefinierten) auf
sämtliche"Straftaten" überhaupt ist ebenfalls schon ins Auge gefaßt;
* EU-weit strafbar sind alle"Taten", die die auch nur in einem einzigen
EU-Mitgliedsstaat gegen dessen nationales Strafgesetz verstoßen, denn dieser
Staat kann EU-weit die Auslieferung eines jeden fordern, der die fragliche
"Tat" in seinem eigenen Heimatland völlig legal oder jedenfalls als
Ordungswidrigkeit"begangen" hat;
* es genügt die bloße Beschuldigung seitens des die Auslieferung begehrenden
Mitgliedsstaats, um dem Auslieferungsbegehren stattzugeben, so daß selbst
jede von vornherein falsche, aus der Luft gegriffene Beschuldigung
unweigerlich zur Deportation führt;
* das Vermögen jedes Beschuldigten kann zeitgleich mit seiner Auslieferung
eingezogen werden, so daß er keine finanziellen Mittel zu seiner
Verteidigung vor Gericht mehr besitzt;
* die Auslieferung an und nachfolgende Anklage/Verurteilung/Vollstreckung in
mehreren Mitgliedsstaaten wegen ein und desselben Delikts ist zulässig!
Klare, ganz offenbar beabsichtigte Folge:
* kein EU-Bürger, ja überhaupt kein Mensch kann die - übrigens ständigen
Änderungen unterworfenen! - Strafgesetzbücher aller derzeit bereits 25
EU-Mitgliedsstaaten kennen;
* also schwebt jeder EU-Bürger ständig in Gefahr, gegen ihm unbekannte
ausländische Strafgesetze zu verstoßen und zum"Verbrecher" zu werden.
* selbst wenn er gegen nichts verstoßen haben sollte, sind boshafte
Auslegungen, aber auch erdichtete Anschuldigungen jederzeit möglich;
* nur wer sich ergeben duckt und gegen nichts mehr muckt, kann zumindest
hoffen, von der ständig drohenden Einkerkerung irgendwo im fernen EU-Ausland
verschont zu bleiben;
* sämtliche bürgerlichen Freiheiten sind de facto abgeschafft!
Quelle: Eine Untersuchung des ehemaligen Richters und gelehrte italienische
Jurist Dr. Carlo Alberto Agnoli
<ul> ~ Quelle</ul>

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