- OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen - Vlad Tepes, 29.11.2004, 20:53
- Re: OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen -- Ja, auch da muß der Pflichtige löhnen! - JoBar, 29.11.2004, 21:12
- Geldwerter Vorteil heißt das u.a., einfach gurgeln u.finden (o.Text) - Ventura, 29.11.2004, 23:13
- So ist es: Sacheinnahmen sind wie"Wörglis"... - bernor, 30.11.2004, 16:29
- Re: OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen -- Ja, auch da muß der Pflichtige löhnen! - JoBar, 29.11.2004, 21:12
OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen
-->Huhu ich schon wieder?:-)
Was ich mich schon immer gefragt habe:
Werden bei Unternehmen, die an Stelle von Geld Sachwerte für Ihre Dienstleistungen oder Waren nehmen diese Einnahmen genau so besteuert wie Geldeinnahmen?
Voraussetzung es ist natürlich ein Gewinn!
Wie macht man das dem Finanzamt klar?
Und hat ein Unternehmen überhaupt die Pflicht Sacheinnnahmen anzugeben?
Wie verfährt dann das Finanzamt?
Wird geprüft wie hoch der Verkaufswert ist und dann daruaf die Steuer berechnet?
Sorry für die schwammige Formulierung.
Ich hoffe Ihr versteht was ich meine.
mfg Vlad

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