- OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen - Vlad Tepes, 29.11.2004, 20:53
- Re: OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen -- Ja, auch da muß der Pflichtige löhnen! - JoBar, 29.11.2004, 21:12
- Geldwerter Vorteil heißt das u.a., einfach gurgeln u.finden (o.Text) - Ventura, 29.11.2004, 23:13
- So ist es: Sacheinnahmen sind wie"Wörglis"... - bernor, 30.11.2004, 16:29
- Re: OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen -- Ja, auch da muß der Pflichtige löhnen! - JoBar, 29.11.2004, 21:12
Re: OT: Steuerrecht - Sacheinnahmen -- Ja, auch da muß der Pflichtige löhnen!
-->>Werden bei Unternehmen, die an Stelle von Geld Sachwerte für Ihre Dienstleistungen oder Waren nehmen diese Einnahmen genau so besteuert wie Geldeinnahmen?
Ja
>Und hat ein Unternehmen überhaupt die Pflicht Sacheinnnahmen anzugeben?
Ja
>Wie verfährt dann das Finanzamt?
>Wird geprüft wie hoch der Verkaufswert ist und dann daruaf die Steuer berechnet?
Das FA schätzt die Marktpreise schlägt einen Sicherheitszuschlag darauf und erläßt dann Bescheide.
Du kannst ja versuchen andere Werte nachzuweisen *höhnischgrins*
Wegen genaueren Details bitte an den GZ-Experten wenden [img][/img]
J
PS Die wollen aufjeden Fall"Ihr"/Dein Geld abgreifen!!

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