- Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 15:01
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- @ Euklid, bzw. Re: Mansardenwohnung - mangan, 07.12.2004, 09:58
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 07.12.2004, 07:46
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Einzig sinnvolle: Verkauf denen oben das Nutzungsrecht am Dachboden - LenzHannover, 07.12.2004, 00:41
- Re: Sei froh das du dir keine Gulaschkanone bauen willst.... (o.Text) - LOMITAS, 07.12.2004, 12:55
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden?
-->gibt nur ÄÄÄÄrger
Ja, ist schon viel Ärger. Details spare ich.
Jeder zieht Gründe zum eigenen Vorteil an. Kein bemühen um Einvernehmen.
Sozusagen Egoismus pur der Besitzenden, leider.
Da wird nur die Rechtslage entscheiden und die kennt offenbar niemand richtig.
Der Istzustand vorhandener 4 Mansarden ist ummauerter Raum, Gaube, keine Sanitäreinrichtungen.
Die werden genutzt als ETW zugeordneter (Sondernutzungsrecht) Stauraum, Büro(ablage), gelegentl. Besucherübernachtung, früher z.T. von Kindern bewohnt.
Rest Fall A: Brachliegender Dachboden.
Angestrebt ist möglichst komplikationslose Teilung in Leichtbauweise für gleiche Nutzung wie vorhandene Mansarden. Also kein Wohnraum, aber statt nutzloser leerer Allgemeinbrache eine Zusatznutzfläche für jede ETW.
Euklids Bauexpertenmeinung würde mich sehr interessieren.
MfG und Dank
m
>>Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden?
>>Hallo Mangan
>Mansarde (frz. nach dem Baumeister J. Hardouin Mansart ) Wohnung
> im ausgebauten Dachgeschoß eines Hauses, wobei das Dach
> nicht zwingend als"Mansardendach geformt" sein muß.
>Ist der Dachboden A) brachliegender Dachboden
> B) brachliegender Wohnraum
>Es ist ein großer Unterschied ob A)oderB). Wenn die Flächen in Wohnraum umgewandelt werden sollen, ist dies nur unter verschärften Bedienungen möglich.
>( 1. Rettungsweg, 2. Rettungsweg, Decke F 90?........)
>Vom Bauardnungsrechtlichen sind die bestehenden Dachbodenflächen wahllos aufgeteilt worden - Das ist eine Vermutung von mir. Es sind also in den
>Teilungsplänen diese Bereiche nicht ausgewiesen. Somit existieren Sie
>nicht. Was die anderen jetzt auch vor haben,(bzw Du ) geht in die gleiche Richtung.
>Schwarzausbau
>In rechtlichen Auseinandersetzung ist uns einmal gesagt worden, daß ein
>Schwarzbau sich auch nicht im laufe der Jahre in einen legalen Bau verwandelt.
>( Ausnahme: Bestandsschutz im Osten und es hat dort irgendwann eine Legalisierung von Schwarzbau stattgefunden )
>Es ist das Beste sich das Ganze aus dem Kopf zu schlagen - gibt nur ÄÄÄÄrger.
>Ansonsten nur einen REchtsanwalt nehmen der von Baurecht Ahnung hat.
>Gruß Bürger cross
>

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