- Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 15:01
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- @ Euklid, bzw. Re: Mansardenwohnung - mangan, 07.12.2004, 09:58
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 07.12.2004, 07:46
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Einzig sinnvolle: Verkauf denen oben das Nutzungsrecht am Dachboden - LenzHannover, 07.12.2004, 00:41
- Re: Sei froh das du dir keine Gulaschkanone bauen willst.... (o.Text) - LOMITAS, 07.12.2004, 12:55
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
Mansardenwohnung
-->Hallo mangan guten Morgen
da scheint es irgendwie zu Problemen bei der Aufteilung des Wohneigentums gekommen zu sein.
Tipp: Notare haben Verträge so abzufassen daß sie eindeutig und klar sind und nicht zweideutig ausgelegt werden können.
Daher gelten zuerst mal grundsätzlich die Aufteilungserklärungen,auch wenn der eine Sondernutzung der Mansarde gekauft hat,der andere aber nicht.
Es ist sicher zulässig Wohnungen mit verschiedenen Sondernutzungsrechten auszustatten.
Außer den von Cross genannten baulichen Bedingungen ist dieses Problem rein juristischer Natur,sodaß ich mich hier aufs Glatteis begeben würde,wenn ich eine Ferndiagnose vom grünen Tisch zaubern wollte.
Das Problem dürfte daher abschließend eher durch anwaltliche Beratung zu lösen sein als durch einen Bauingenieur.
Aber der Notar muß zu seiner Protokollierung eigentlich klipp und klar Stellung nehmen können.
Hat er unklar oder zweideutig protokolliert müßte er haften.
Gruß Euklid

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