- Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 15:01
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- @ Euklid, bzw. Re: Mansardenwohnung - mangan, 07.12.2004, 09:58
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 07.12.2004, 07:46
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Einzig sinnvolle: Verkauf denen oben das Nutzungsrecht am Dachboden - LenzHannover, 07.12.2004, 00:41
- Re: Sei froh das du dir keine Gulaschkanone bauen willst.... (o.Text) - LOMITAS, 07.12.2004, 12:55
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden?
-->>Guten Morgen mangan
Ein wichtiges Gesetz ist das" Gesetz über das Wohnungseigentum und
das Dauerwohnrecht" vom 15.03.1951 (BGBl.I 175, ber. S. 209) WEG
In den Vorschriften des WEG sind die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt. Im WEG sind insbesondere die einzelnen
Eigentumsspähren scharf gegeneinander abgegrenzt, die Rechtsbeziehung
der Wohnungseigentümer untereinander eingehend gereglt,.......
aus Baurecht von A-Z, 6. Auflage, Werner,Pastor,Müller
Du brauchst einen der sich unter anderem in diesem Text auskennt.
Viel Erfolg beim vergleichen.
>>Gruß cross
>>

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