- Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 15:01
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- @ Euklid, bzw. Re: Mansardenwohnung - mangan, 07.12.2004, 09:58
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 07.12.2004, 07:46
- Mansardenwohnung - Euklid, 07.12.2004, 07:18
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - mangan, 06.12.2004, 18:20
- Einzig sinnvolle: Verkauf denen oben das Nutzungsrecht am Dachboden - LenzHannover, 07.12.2004, 00:41
- Re: Sei froh das du dir keine Gulaschkanone bauen willst.... (o.Text) - LOMITAS, 07.12.2004, 12:55
- Re: Wandlung: Brachliegender Dachboden in Sondernutzung Mansarden? - Cross, 06.12.2004, 15:51
@ Euklid, bzw. Re: Mansardenwohnung
-->Ja Euklid,
hat in der Tat unten stehende Vorgeschichte.
Nun möchten die leer Ausgegangenen wenigstens den ihnen gehörenden, brachliegenden, Dachbodenrest persönl. nutzen dürfen.
Der Notar habe jedenfalls im Rahmen des jurist. erlaubten geteilt.
Vorgeschichte:
Man brauchte sofort eine Teilungserklärung zum schnellen ETW-Verkaufsbeginn, ohne schon zu wissen, wer später (im Verkaufsverlauf) tatsächlich Mansarden, Garagen, Parkplätze bekam.
Diese Dinge konnte man also in der Teilungserklärung den Wohnungen noch nicht als Sondereigentum zuordnen.
Deshalb machte man einfach Sondernutzungsrechte daraus, gab sie in einen Pool und verkaufte nach Bedarf aus dem Pool Sondernutzungsrechte.
Wg."Verkaufshandling" aus wohnungsgeldpflichtigem Sondereigentum Sondernutzungsrecht zu Lasten von Wohngeldzahlung/Sonderumlagen der Allgemeinheit zu machen, hat leider jeder Käufer unterschrieben.
Was juristisch einwandfrei erscheinen mag, kann doch gegen"Treu und Glauben" verstoßen und damit juristisch anfechtbar sein?
In derzeitiger unbefriedigender Situation rechnet sich nur jeder aus, wo sein größter Vorteil gegenüber seinem Nachbar liegt.
Es wurden einige"kleine Gauner" in der ehem. friedlichen Gemeinschaft produziert.
MfG und Dank
m
>Hallo mangan guten Morgen
>da scheint es irgendwie zu Problemen bei der Aufteilung des Wohneigentums gekommen zu sein.
>Tipp: Notare haben Verträge so abzufassen daß sie eindeutig und klar sind und nicht zweideutig ausgelegt werden können.
>Daher gelten zuerst mal grundsätzlich die Aufteilungserklärungen,auch wenn der eine Sondernutzung der Mansarde gekauft hat,der andere aber nicht.
>Es ist sicher zulässig Wohnungen mit verschiedenen Sondernutzungsrechten auszustatten.
>Außer den von Cross genannten baulichen Bedingungen ist dieses Problem rein juristischer Natur,sodaß ich mich hier aufs Glatteis begeben würde,wenn ich eine Ferndiagnose vom grünen Tisch zaubern wollte.
>Das Problem dürfte daher abschließend eher durch anwaltliche Beratung zu lösen sein als durch einen Bauingenieur.
>Aber der Notar muß zu seiner Protokollierung eigentlich klipp und klar Stellung nehmen können.
>Hat er unklar oder zweideutig protokolliert müßte er haften.
>Gruß Euklid

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