- Er hat die Hoffnung auf fallende Preise noch nicht aufgegeben;-)) - Euklid, 12.12.2004, 12:29
- Anmerkung und Frage - fridolin, 12.12.2004, 12:55
- Re: Anmerkung und Frage - Euklid, 12.12.2004, 13:55
- Anmerkung und Frage - fridolin, 12.12.2004, 12:55
Anmerkung und Frage
-->Sind schon böse Kerle diese Vermieter wenn sie eine Schufa Auskunft fordern;-))
Das wird wohl bei Wohnungskäufern auch nicht anders sein oder?
<font color=#0000FF>Hallo Euklid,
bei der manchmal geforderten Schufa-Auskunft handelt es sich nicht um die Auskünfte, die der Vermieter bei der Schufa oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei unter bestimmten Voraussetzungen über die Bonität des Mietinteressenten selbst einholen kann (enthält Angaben über eventuelle Mahnbescheide, rechtskräftig festgestellte Forderungen, eidesstattliche Versicherungen im Insolvenzverfahren usw.). Dagegen kann man ja auch nichts sagen. Vielmehr verlangen manche Vermieter, z.B. weil sie gar nicht Mitglied von Schufa oder Creditreform etc. sind, daß der Mietinteressent eine Selbstauskunft bei der Schufa einholt und sie dann vorlegt.
Eine solche Selbstauskunft enthält alle gespeicherten Daten, u.a. auch äußerst sensitive Angaben zu Nummern von unterhaltenen Girokonten und Kreditkartennummern, welche den Vermieter überhaupt nichts angehen und eine Mißbrauchsgefahr darstellen.
Was ist denn eigentlich zur Absicherung der Finanzierung beim Immobilienverkauf üblich? Der Verkäufer hat da zum einen durch den Vertrag eine sofort vollstreckbare Forderung, zweitens oftmals ein Rücktritts- und Rückabwicklungsrecht bei Nichtzahlung vereinbart. Sowohl Übergabe wie Umschreibung im Grundbuch erfolgen erst nach erfolgter vollständiger Zahlung. Ich habe gehört, daß man da als Verkäufer meist vor dem Notartermin Vorlage einer schriftlichen Finanzierungszusage einer Bank verlangt, die ja auch dem Käufer zur Absicherung gegenüber seiner Bank hilft. Stimmt das so?
Schönen Gruß</font>

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