- Eichels Haushalt - Märchenbuch oder 'verfassungsfest' - Klage eingereicht - Popeye, 17.12.2004, 15:20
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:38
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? ( - Popeye, 17.12.2004, 15:49
- Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:55
- Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text - Popeye, 17.12.2004, 16:26
- Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:55
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? ( - Popeye, 17.12.2004, 15:49
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:38
Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? (
-->(1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,.....
Da die Regierung zwar keine"Partei" aber das Grundgesetz nicht strafbewehrt würde die Klage wohl abgewiesen mangels"kriminellem Hintergrund"
Gruß
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