- Eichels Haushalt - Märchenbuch oder 'verfassungsfest' - Klage eingereicht - Popeye, 17.12.2004, 15:20
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:38
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? ( - Popeye, 17.12.2004, 15:49
- Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:55
- Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text - Popeye, 17.12.2004, 16:26
- Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:55
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? ( - Popeye, 17.12.2004, 15:49
- Re: Verfassungsbruch als Straftat einer"Vereinigung"? Was sagt 129 StGB dazu? (o.Text) - dottore, 17.12.2004, 15:38
Re: Danke - was ist mit Fraktionen? Die haben im BT contra GG abgestimmt (o.Text
-->Offenbar ein schwieriges Thema wg. Der umstrittenen Rechtsnatur der Fraktionen (siehe Link. (Siehe auch Morlok u.)
Aber: Abgestimmt hat ja nicht die „Fraktion“ (Frage der Rechtsfähigkeit), sondern der einzelne Abgeordnete - und der ist nur seinem Gewissen (nicht aber seinem Verstand) „unterworfen“ (Artikel 38,1).
Morlok, M., Gesetzliche Regelung des Rechtsstatus und der Finanzierung der Bundestagsfraktionen, “Neue Juristische Wochenschrift”, 1995, vol. 48 (1), p. 29-31.
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