- Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Nachtigel, 18.12.2004, 22:27
- Re: Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Popeye, 18.12.2004, 22:57
- Re: Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Popeye, 18.12.2004, 23:01
- Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge? - FOX-NEWS, 19.12.2004, 10:23
- Re: Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge? - Popeye, 19.12.2004, 12:12
- Danke. Erfolgsneutral? - FOX-NEWS, 19.12.2004, 15:08
- Re: Danke. Erfolgsneutral? - dottore, 19.12.2004, 16:31
- Re: Achtung Neubewertungskonte USD = - 100 % gg. Vj. also jetzt Null - dottore, 19.12.2004, 16:54
- Re: Achtung Neubewertungskonte USD = - 100 % gg. Vj. also jetzt Null - Popeye, 19.12.2004, 17:09
- Re: Sorry für Huschigkeit - hier nochmal, hoffentlich jetzt klar: - dottore, 19.12.2004, 18:14
- Goldverkauf: Doch noch „schöne Bescherung“ für Eichel? - bernor, 24.12.2004, 16:00
- Re: Goldverkauf: Doch noch „schöne Bescherung“ für Eichel? - Popeye, 26.12.2004, 13:25
- Re: Achtung Neubewertungskonte USD = - 100 % gg. Vj. also jetzt Null - Popeye, 19.12.2004, 17:09
- Danke. Erfolgsneutral? - FOX-NEWS, 19.12.2004, 15:08
- Re: Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge? - Popeye, 19.12.2004, 12:12
- Re: Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Popeye, 18.12.2004, 22:57
Re: Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge?
-->Ich versuche mal die Mechanik - so wie ich sie verstehe - zu erläutern.
Beim Jahresabschluss (31.12.) der Buba werden die Goldbestände zum Marktpreis bewertet. Ergibt sich eine positive Differenz zum letzten Bewertungsstichtag (weil der Goldpreis in Euro gestiegen ist) wird dieser Betrag über ein sog. Neubewertungskonto auf der Passivseite neutralisiert. (siehe Fußnote am Ende des Beitrages). Ergibt sich hingegen eine negative Differenz (weil Goldpreis in Euro gefallen) wird das Neubewertungskonto auf der Passivseite entsprechend korrigiert. Erst wenn das Neubewertungskonto (also frühere unrealisierte Goldgewinne) aufgezehrt ist, geht diese negative Differenz voll in die laufende Gewinn und Verlustrechnung.
Das sog. Neubewertungskonto auf der Passivseite der Buba-Bilanz (Position 13) ist also ein Zwitter aus Rückstellung/Rücklage/ und entsteht aus unrealisierten Bewertungsgewinnen, die nicht ausgeschüttet (d. h. „erfolgswirksam vereinnahmt“) werden dürfen.
Verkauft nun die Buba am Bilanzstichtag Gold (z. B. gegen US-Dollar) ist dies zunächst ein einfacher Aktivtausch (USD statt Gold) - wenn da dieses Neubewertungskonto nicht wäre.
Denn das Neubewertungskonto muss nun anteilig, um den mit dem Goldverkauf realisierten Gewinn (Verkaufspreis-Anschaffungskosten), korrigiert werden. Diese anteilige Korrektur lässt aus unrealisierten Gewinnen (=Neubewertungskonto) „realisierte Gewinne“ werden, die nun in die Gewinn und Verlustrechnung einfließen (ähnlich der erfolgswirksamen Auflösung einer Rückstellung).
Ganz anders sieht das Bild aus, wenn die Buba das Gold gegen Euro z. B. ans Publikum verkauft. Hier erfolgt durch den Verkauf ein Bilanzverkürzung. Da die Bundesbank eigene Eurobestände (aus dem Goldverkauf) nicht auf der Aktivseite führen kann, würden sich parallel Banknotenumlauf und/oder Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und das Neubewertungskonto in Höhe der Erlöse aus dem Goldverkauf anteilig vermindern und die Bilanz verkürzen. Insgesamt wäre der Vorgang erfolgsneutral.
Um einen „Gewinn“ zu realisieren müsste die Buba daher Gold gegen Fremdwährungen verkaufen und trüge dann das Wechselkursrisiko aus dieser Fremdwährung anstatt des Preisrisikos aus dem Goldbestand. Soweit es die Meinungsbildung des Zentralbankrates betrifft - 6:2 gegen Verkauf - liegt hier vermutlich - besonders mit Blick auf den USD - des Pudels Kern.
Fußnote
Beim Gold werden Preis- und
Kursbestandteile bei Neubewertung
nicht gesondert behandelt.
Der sich insgesamt auf Grund
von Preis- und Kursänderungen
ergebenden Neubewertung beim
Gold liegt der Preis in Euro per
Gewichtseinheit zu Grunde, der
sich aus dem Euro/US-Dollar-
Wechselkurs am Bilanzstichtag
ergibt.
Gewinnermittlung
Realisierte Gewinne und Verluste
müssen in der Gewinn und
Verlustrechnung erfasst werden.
Unrealisierte Gewinne dürfen
nicht erfolgswirksam vereinnahmt
werden; sie sind auf
einem passivisch ausgewiesenen
Neubewertungskonto zu buchen.
Unrealisierte Verluste müssen in
der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst werden, wenn sie
vorangegangene Neubewertungsgewinne,
die auf dem Neubewertungskonto
ausgewiesen
wurden, übersteigen. In Vorjahren in
der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasste unrealisierte
Verluste werden bei unrealisierten
Gewinnen in den Folgejahren
nicht reversiert. Unrealisierte Verluste
aus einer Wertpapiergattung,
einer Währung oder Gold
dürfen nicht gegen unrealisierte
Gewinne aus anderen Wertpapieren,
anderen Währungen oder
Gold verrechnet werden.
(siehe Buba Geschäftsbericht (2003), S. 184 und 185)
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