- Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 13:29
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - ottoasta, 19.12.2004, 14:46
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - Mysterious, 19.12.2004, 15:01
- Ich denke auch, bei seinem Laden geht das ohne (o.Text) - LenzHannover, 20.12.2004, 15:29
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - Mysterious, 19.12.2004, 15:01
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Dieter, 19.12.2004, 15:59
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 17:19
- Stichwort Inventur - Dieter, 19.12.2004, 18:07
- Danke (o.w.Text) - Mysterious, 19.12.2004, 19:30
- Stichwort Inventur - Dieter, 19.12.2004, 18:07
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 17:19
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - ottoasta, 19.12.2004, 14:46
Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung
-->Hallo,
so wie ich Dein Gewerbe einschätze ist die Arbeit der Buchführung und Bilanzierung (incl. Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens = Inventur)rein technisch vom einem Auszubildenden zum Steuerfachgehilfen im 2. Jahr gut zu meistern, zumindest wenn alles legal ablaufen soll.
Sollte man der Auffassung sein, daß der gesetzmäßig auszuweisende Gewinn etwas korrigiert werden sollte, dann ist schon etwas mehr Know-How erforderlich.
Aber bedenke bitte, daß Manipulationen bei der Bewertung einen Doppeleffekt haben. Solltest Du bspw. Deinen Warenbestand sehr niedrig bewerten innerhalb der Inventur (normalerweise der EK) z.B. durch ungerechtfertigte Sonderabschreibungen (Ware außer Mode gekommen, oder teilw. beschädigt) so würde sich diese Manipulation im aktuellen Jahr gewinnmindernd auswirken. Allerdings im Folgejahr, oder wenn man es verschleppt, in folgenden Jahren würde sich eine gleichhohe steuerliche Gewinnerhöhung aus diesem Posten bilden.
Insofern sind alle Bilanzmanipulationen über die Jahre gesehen neutral zu bewerten, ggf. lassen sich dadurch Einkommensspitzen ausgleichen und somit das Einkommen über Jahre nivellieren, sodaß eine konstante Steuerprogression anzuwenden ist.
Ein ganz anderer Effekt entsteht bei krimineller Unterschlagung von Umsätzen (Schwarzgeld). Hier kommt es natürlich zu einer echten Steuervermeidung.
Dieser Ansatz hat natürlich wenig mit Bilanzierung zu tun, sondern dann geht es mehr darum, die dem Finanzamt darzustellenden Zahlen plausibel zu halten.
Der Sachbearbeiter beim FA wird sicherlich die Bilanz auf ihre allgemeine Stimmigkeit hin überprüfen. Also:
Der Rohgewinnaufschlag sollte ähnlich den Werten der Betriebsprüferdatei sein, wenn nicht sollte eine plausibler Grund für die Abweichung bei Abgabe der Bilanz genannt werden.
Bei einer BP werden die Kosten der privaten Lebensführung vermutlich mit Deinen Entnahmen abgeglichen und falls der Lebensstil nicht zum ausgewiesenen Gewinn paßt und nicht aufgezeigt werden kann, woher die Knete ggf. kommt, dann dürfte auch kurzfristig statt der BP die Steuerfahndung im Haus sein.
In vielen Jahren habe ich meine Bilanzen (versch. Firmen) und Steuererklärungen selbst gefertigt, auch die Betriebsprüfungen habe ich z.T. ohne Steuerberater mit gutem Erfolg gemacht.
Wenn ich keine Lust zur Erstellung der Bilanzen hatte oder zu wenig Zeit, dann habe ich auch ein Steuerbüro hinzugezogen. Und bei schwierigen steuerfachlichen Problemstellungen auch mal einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht gegen Honorar zitiert.
Die Buchführung macht eine Mitarbeiterin von mir, die ich vor vielen Jahren dazu mal angelernt hatte.
Das Erstellen einer Bilanz ist tausend mal einfacher als das Erwirtschaften von Gewinnen.
Gruß Dieter
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