- Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 13:29
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - ottoasta, 19.12.2004, 14:46
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - Mysterious, 19.12.2004, 15:01
- Ich denke auch, bei seinem Laden geht das ohne (o.Text) - LenzHannover, 20.12.2004, 15:29
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - Mysterious, 19.12.2004, 15:01
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Dieter, 19.12.2004, 15:59
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 17:19
- Stichwort Inventur - Dieter, 19.12.2004, 18:07
- Danke (o.w.Text) - Mysterious, 19.12.2004, 19:30
- Stichwort Inventur - Dieter, 19.12.2004, 18:07
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 17:19
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - ottoasta, 19.12.2004, 14:46
Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung
-->Hallo:-),
>Hallo,
>so wie ich Dein Gewerbe einschätze ist die Arbeit der Buchführung und Bilanzierung (incl. Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens = Inventur)rein technisch vom einem Auszubildenden zum Steuerfachgehilfen im 2. Jahr gut zu meistern, zumindest wenn alles legal ablaufen soll.
Ich denke Du schätzt dass schon ganz richtig ein und klar soll alles legal ablaufen wobei ich nix gegen Kenntnisse habe es im möglichen Rahmen eher vorteilhaft für uns zu gestalten.
>Sollte man der Auffassung sein, daß der gesetzmäßig auszuweisende Gewinn etwas korrigiert werden sollte, dann ist schon etwas mehr Know-How erforderlich.
Da ich diese Auffassung allein schon aus existentiellen Gründen interessant finde, kann ich ein mindestens rudimentäres Interesse kaum ohne Gewissenskonflikt abstreiten...
>Aber bedenke bitte, daß Manipulationen bei der Bewertung einen Doppeleffekt haben. Solltest Du bspw. Deinen Warenbestand sehr niedrig bewerten innerhalb der Inventur (normalerweise der EK) z.B. durch ungerechtfertigte Sonderabschreibungen (Ware außer Mode gekommen, oder teilw. beschädigt) so würde sich diese Manipulation im aktuellen Jahr gewinnmindernd auswirken. Allerdings im Folgejahr, oder wenn man es verschleppt, in folgenden Jahren würde sich eine gleichhohe steuerliche Gewinnerhöhung aus diesem Posten bilden.
>Insofern sind alle Bilanzmanipulationen über die Jahre gesehen neutral zu bewerten, ggf. lassen sich dadurch Einkommensspitzen ausgleichen und somit das Einkommen über Jahre nivellieren, sodaß eine konstante Steuerprogression anzuwenden ist.
Komplex und viel Arbeit was meiner Meinung nach die Vorteile nicht aufwiegen.
So habe ich es vertreten während unserer Gespräche.
>Ein ganz anderer Effekt entsteht bei krimineller Unterschlagung von Umsätzen (Schwarzgeld). Hier kommt es natürlich zu einer echten Steuervermeidung.
>Dieser Ansatz hat natürlich wenig mit Bilanzierung zu tun, sondern dann geht es mehr darum, die dem Finanzamt darzustellenden Zahlen plausibel zu halten.
>Der Sachbearbeiter beim FA wird sicherlich die Bilanz auf ihre allgemeine Stimmigkeit hin überprüfen. Also:
>Der Rohgewinnaufschlag sollte ähnlich den Werten der Betriebsprüferdatei sein, wenn nicht sollte eine plausibler Grund für die Abweichung bei Abgabe der Bilanz genannt werden.
Noch komplexer noch mehr Arbeit, kollidiert irgendwie mit meiner eher faulen Natur. Rohgewinnaufschlag, dass würde mich ja interessieren.
Ich nehme an hier werden einfach ähnliche Unternehmen zu Rate gezogen aber kann man die auch irgendwo einsehen?
>Bei einer BP werden die Kosten der privaten Lebensführung vermutlich mit Deinen Entnahmen abgeglichen und falls der Lebensstil nicht zum ausgewiesenen Gewinn paßt und nicht aufgezeigt werden kann, woher die Knete ggf. kommt, dann dürfte auch kurzfristig statt der BP die Steuerfahndung im Haus sein.
>In vielen Jahren habe ich meine Bilanzen (versch. Firmen) und Steuererklärungen selbst gefertigt, auch die Betriebsprüfungen habe ich z.T. ohne Steuerberater mit gutem Erfolg gemacht.
>Wenn ich keine Lust zur Erstellung der Bilanzen hatte oder zu wenig Zeit, dann habe ich auch ein Steuerbüro hinzugezogen. Und bei schwierigen steuerfachlichen Problemstellungen auch mal einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht gegen Honorar zitiert.
Wir sind ja bereit die Inventur zu machen nur es fehlt ein wenig Anleitung bezüglich der Form und der Vorgehensweise. Das FA hätte am liebsten eine Einzelauflistung was aber zeitlich nicht machbar ist (keine EDV Unterstützung).
Schrauben kann ich wiegen statt zu zählen, ähnlich kann ich die jeweiligen Anzahlen meiner CDs/DVDs/LPs usw. realistisch schätzen.Ich kann aber nicht einschätzen wie weit ich mit den Vereinfachungen gehen darf bzw. wieviel sinnvoll istdeshalb meine Frage nach einer Inventuranleitung.
>Die Buchführung macht eine Mitarbeiterin von mir, die ich vor vielen Jahren dazu mal angelernt hatte.
Ich wollte gerade schreiben für meinen kleinen Betrieb zu hohe Kosten allerdings befinde ich auch unsere Steuerberatergebühren als zu hoch.
>Das Erstellen einer Bilanz ist tausend mal einfacher als das Erwirtschaften von Gewinnen.
Na dann sollten wir das erstere auch schaffen
>Gruß Dieter
Gruß zurück Karsten
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