- Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 13:29
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - ottoasta, 19.12.2004, 14:46
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - Mysterious, 19.12.2004, 15:01
- Ich denke auch, bei seinem Laden geht das ohne (o.Text) - LenzHannover, 20.12.2004, 15:29
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - Mysterious, 19.12.2004, 15:01
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Dieter, 19.12.2004, 15:59
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 17:19
- Stichwort Inventur - Dieter, 19.12.2004, 18:07
- Danke (o.w.Text) - Mysterious, 19.12.2004, 19:30
- Stichwort Inventur - Dieter, 19.12.2004, 18:07
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung - Mysterious, 19.12.2004, 17:19
- Re: Stichwort Inventur/Bilanzierung; schon soviel Umsatz-Gewinn? Dann.... - ottoasta, 19.12.2004, 14:46
Stichwort Inventur
-->Zur Inventur:
Alles zu zählen und zu bewerten ist sehr zeitaufwendig und mühsam. Ohne dem kennt man allerdings nicht seinen Gewinn.
Wenn es Dir reicht, den Gewinn in etwa zu haben, quasi aus´m Bauch heraus, dann kannst Du die Inventur natürlich auch schätzen. Du schreibst einfach relativ krumme Zahlen als Inventurwert in Deine Bilanz für Deine Warenvorräte. Der Wert sollte realistisch klingen (muß es aber nicht sein). Im Folgejahr machst Du es genauso, usw.
Die Inventur wird dem Finanzamt nicht vorgelegt. Erst wenn ein Betriebsprüfer kommt, will der die natürlich sehen. Dann hast Du 2. Möglichkeiten:
1. Du sagst, Du hast die Inventur verloren (der Hund hat sie gefressen, usw.). Das ist nicht strafbar und kann in Deinem Fall eigentlich keine gravierenden Konsequenzen haben. Falls Dein Bilanzansatz unrealistisch war, kann der Prüfer ggf. den Inventurwert im Schätzverfahren erhöhen und sich damit brüsten, daß er wieder mal Steuernachforderungen erarbeitet hat, aber wie ich im vorherigen Posting dargestellt hatte, gleicht sich das im nächsten Jahr schon wieder aus, würde also zu einer Steuererstattung im Folgejahr führen.
Die Schätzung des Finanzbeamten muß auch realitätsnah sein. Der kann nicht einfach eine Mondsumme ansetzen. Ansonsten würde ich ihn rausschmeißen.
2. Du schreibst schnell eine frisierte, fiktive Inventur nach, die den in der Bilanz ausgewiesenen Betrag ausweist, macht genausoviel Arbeit wie das Original an Arbeit hervorgebracht hätte. Diese Ausfertigung (Nachtarbeit) wird dem Prüfer dann auf Verlangen vorgelegt.
Es gibt natürlich auch Zwischenformen:
Du kannst z.B. sagen, Du hast einen Warenbestand von billigen CDS von 5000 Stck. (geschätzt nach Gewicht) a 0,50 Euro ohne Titelnennung usw. Dagegen würdest Du die gebrauchten aktuellen `Hits´ einzeln notieren und bewerten.
Im übrigen mußt Du wissen, daß es Branchen gibt, in denen der gesamte Warenbestand un sei er mehrere zig Millionen wert im Schätzverfahren ermittelt wird - aufgrund gesetzlicher Basis.
Ich würde die gesamte Problematik der Inventur nicht überbewerten. Fehler in einem Jahr werden automatisch durch das Folgejahr negiert. Und das weiß auch jeder Prüfer. Insofern werden auf dem Gebiet nur Scheingefechte geführt.
Im übrigen sind auch die Betriebsprüferstatistiken manipuliert. Die meisten Beträge resultieren nämlich aus Bewertungsfragen, deren unterschiedliche Interpretation nur zu zeitlichen Verschiebungen führt. In der Prüferstatistik fehlt sozusagen immer der Ausgleichsposten mit umgekehrten Vorzeichen der Folgejahre. Summasummarum verdient ein Prüfer nicht sein Geld was er kostet.
Gruß Dieter
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