- Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Nachtigel, 18.12.2004, 22:27
- Re: Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Popeye, 18.12.2004, 22:57
- Re: Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Popeye, 18.12.2004, 23:01
- Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge? - FOX-NEWS, 19.12.2004, 10:23
- Re: Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge? - Popeye, 19.12.2004, 12:12
- Danke. Erfolgsneutral? - FOX-NEWS, 19.12.2004, 15:08
- Re: Danke. Erfolgsneutral? - dottore, 19.12.2004, 16:31
- Re: Achtung Neubewertungskonte USD = - 100 % gg. Vj. also jetzt Null - dottore, 19.12.2004, 16:54
- Re: Achtung Neubewertungskonte USD = - 100 % gg. Vj. also jetzt Null - Popeye, 19.12.2004, 17:09
- Re: Sorry für Huschigkeit - hier nochmal, hoffentlich jetzt klar: - dottore, 19.12.2004, 18:14
- Goldverkauf: Doch noch „schöne Bescherung“ für Eichel? - bernor, 24.12.2004, 16:00
- Re: Goldverkauf: Doch noch „schöne Bescherung“ für Eichel? - Popeye, 26.12.2004, 13:25
- Re: Achtung Neubewertungskonte USD = - 100 % gg. Vj. also jetzt Null - Popeye, 19.12.2004, 17:09
- Danke. Erfolgsneutral? - FOX-NEWS, 19.12.2004, 15:08
- Re: Goldverkauf als Reduktion der umlaufenden Geldmenge? - Popeye, 19.12.2004, 12:12
- Re: Eichel regt Verkauf von Goldreserven an - BuBa darf 120 to verkaufen - Popeye, 18.12.2004, 22:57
Goldverkauf: Doch noch „schöne Bescherung“ für Eichel?
-->Hi Dottore,
habe nach all den Ausführungen von Dir und Popeye noch einmal über die Goldgeschichte nachgedacht und kann z.B. diesen Satz
Ja, aber die Korrektur fände innerhalb des NBK statt was (wie schon 03) das gesamte NBK nicht aus dem Gebüsch hülfe.
nicht nachvollziehen, da es sich bei der angesprochenen Korrektur, wie von Popeye beschrieben, um einen realisierten Gewinn handelt:
>Verkauft nun die Buba am Bilanzstichtag Gold (z. B. gegen US-Dollar) ist dies zunächst ein einfacher Aktivtausch (USD statt Gold) - wenn da dieses Neubewertungskonto nicht wäre.
Denn das Neubewertungskonto muss nun anteilig, um den mit dem Goldverkauf realisierten Gewinn (Verkaufspreis-Anschaffungskosten), korrigiert werden. Diese anteilige Korrektur lässt aus unrealisierten Gewinnen (=Neubewertungskonto) „realisierte Gewinne“ werden, die nun in die Gewinn und Verlustrechnung einfließen (ähnlich der erfolgswirksamen Auflösung einer Rückstellung).
der sich somit gewinnerhöhend auswirkt.
Buchungssatz dazu:
„NBK Gold“ an „Erlös aus Goldverkauf“ (o.ä.)
(Wie sollte dieser denn bei einer NBK-internen Korrektur lauten?)
Man muß eben deutlich unterscheiden zwischen
1) realisierten Gewinnen / Verlusten, die sich aus Verkäufen von Aktiva (wann sonst?) ergeben und stets erfolgswirksam sind und
2) unrealisierten Gewinnen / Verlusten aus Bewertungsveränderungen, die als Gewinne niemals und als Verluste nur insoweit erfolgswirksam sind, wie sie die noch vorhandenen Bewertungsgewinne desselben NBK, mit denen sie zunächst zu verrechnen sind, übersteigen.
Fazit: Die „NBK Gold“-Korrektur anläßlich eines BuBa-Goldverkauf wäre an sich gewinnerhöhend (mögliche Abweichung des Verkaufspreises vom bilanzierten Goldwert mal außen vor gelassen) und könnte nur durch weitere Bewertungsverluste bei US-$-Titeln (die dann, da deren frühere Bewertungsgewinne offenbar aufgezehrt sind, auch in der GuV als Verluste erscheinen) „ausgeglichen“ werden.
Also doch keine schöne Bescherung für den Bundeskassenwart...
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Frohe Weihnachten und Gruß!
bernor
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