- @ Baufachleute, Architekten und Bauherren hier auf dem Board - ocjm, 12.01.2005, 19:37
- Kannst Du - BillyGoatGruff, 12.01.2005, 20:32
- Re: Kannst Du @ BGG - ocjm, 12.01.2005, 22:18
- @ Euklid - ocjm, 12.01.2005, 22:19
- Re: @ ocjm - Euklid, 13.01.2005, 13:30
- @ Euklid - ocjm, 12.01.2005, 22:19
- Re: Kannst Du @ BGG - ocjm, 12.01.2005, 22:18
- Kannst Du - BillyGoatGruff, 12.01.2005, 20:32
Re: Kannst Du @ BGG
-->Hallo BGG
Sorry, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen ist das eine blauäugige Einschätzung der Bauaufsicht Dßsseldorf.
Wir hatten in 12/2003 mit der Bauaufsicht im Vorgespräch die Konturen des vorhandenen Gebäudes abgeklärt (Inanspruchnahme von Schmalseitenprivileg ohne nachbarschaftliche Zustimmung) und danach, am 19.12.03, einen entsprechenden Bauantrag abgegeben. Das Gebäude liegt in einem im B-Plan ausgewiesenen Baufenster welches zum Ausgleich des Baurechtsverlust im Widerspruchverfahren zu B-Plan ausgewiesen wurde. Leider ist eine Grenzbebauung im B-Plan nicht festgeschrieben. Herdurch kam es zu den nachfolgenden Problemen.
Anfang Februar 2004 erhielten wir die Mitteilung, dass 3 nachbarschaftliche Zustimmungen notwendig sind, da Abstandsflächen auf Nachbargrundstßcke ragen. (Die Sachbearbeiterin hatte zwischenzeitlich einen Kurs ßber Abstandsflächen besucht).
Da von den 3 Nachbarn zumindest einer nicht zustimmen wird, waren weitere Baupläne notwendig. Nach weiteren 10 Besprechungen mit Architekt bei der Bauaufsicht hatte zwischenzeitlich hat dann ein 2. Nachbar seine Zustimmung zurßckgezogen.
Erst nachdem ich per 12/04 der Bauaufsicht SCHRIFTLICH mit Schadenersatz wegen Baugenehmigungen die Abstandsflächen auf unserem GrundstĂźck ausgelĂśst haben gedroht habe, kam vom Rechtsamt der Stadt eine weiĂe Fahne und die in Aussichtstellung einer Baugenehmigung gemäà erstem Bauantrag mit nur einer nachbarschaftlichen Zustimmung.
Am 11.01.05 gab es hierzu eine Besprechung, die die Konturen gemäà erstem Bauantrag bestätigten. Allein die GeschoĂfläche im DachgeschoĂ und Glasbausteine in F 90 in einer Grenzwand ist jetzt noch streitig bzw. liegt zur Klärung beim Rechtsamt.
Die Kerle haben die Hosen voll, nachdem allein der B-PLan von seiner Vorlage (1968) bis zu seiner Rechtskräftigkeit (1984, wegen mehr als 200 Einsprßchen, gedauert hat und hier wegen historischer Bausubstanz eine komplizierte Bebauung besteht, die zu abstrusen Preisen gefßhrt hat.
In 2003 und 2004 kostete hier:
1 qm Grund zwischen 1.000 und 1.100 Euro und
1 qm Eigentumswohnung neu (totalsaniert)(ohne Garage) so zwischen 4.000 und 7.000 Euro
1 qm Kaltmiete neu (totalsaniert) bei Neuvermietung zwischen 11 und 16 Euro
1 Garage (fĂźr SUV) neu (totalsaniert) ab 120 Euro Kaltmiete monatlich.
An allen Ecken und Enden suchen Investoren nach ausbaufähigen GrundstĂźcken und erreichen dann eine Baugenehmigung, die mit dem B-Plan keinerlei Ăbereinstimmung hat.
Die im B-Plan festgeschriebenen Daten wie: Grundflächenzahl, GeschoĂflächen, Baumassenzahl oder GebäudehĂśhe werden ebenso wie die gesetzlichen Auflagen zum Nachweis von Stellplätzen regelmäĂig nicht eingehalten.
Es flieĂ ganz offensichtlich Geld!!!! oder wir haben ein Beziehungsgeflecht wie unter Neuber.
Wenn also irgendwer einen Weg findet, wie ich im DachgeschoĂ die GeschoĂfläche nach meiner Lesart durchsetzen kann, darf er sich bei mir einen Barren Silber
(1 KG) persĂśnlich abholen bzw. ich bring den dann auch gern vorbei.
OCJM@hotmail.com
ocjm

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