- Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. - ocjm, 12.01.2005, 23:17
- Re: es gibt den" kleinen" Unterschied zw. 'Bürgern'und 'Bürgerinnen' - kingsolomon, 12.01.2005, 23:41
- Re: das ist doch nicht für die Frauen gemacht - bonjour, 13.01.2005, 00:14
- Re: Biologischer und ökonomischer Vater - Ecki1, 13.01.2005, 07:46
- Re: In Deutschland will der Gesetzgeber die Rollenaufspaltung durch Beweis - bonjour, 13.01.2005, 15:02
- Re: Anreizstrukturen - Ecki1, 13.01.2005, 17:03
- Re: In Deutschland will der Gesetzgeber die Rollenaufspaltung durch Beweis - bonjour, 13.01.2005, 15:02
- Re: Biologischer und ökonomischer Vater - Ecki1, 13.01.2005, 07:46
- Kuckuckskinder - Taktiker, 13.01.2005, 13:24
- Re: Kuckuckskinder - Sorrento, 13.01.2005, 15:46
- Re: das ist doch nicht für die Frauen gemacht - bonjour, 13.01.2005, 00:14
- Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. - Cujo, 13.01.2005, 10:35
- Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. - Wassermann, 13.01.2005, 11:44
- Re:..der Staat, der den Bürger.. entmündigt - Wassermann - nereus, 13.01.2005, 13:55
- Re:..der Staat, der den Bürger.. entmündigt - Wassermann - Euklid, 13.01.2005, 14:27
- Zahlen dürfen heisst noch lange nicht sorgeberechtigt sein! (o.Text) - beni, 13.01.2005, 14:37
- Re:..der Staat, der den Bürger.. entmündigt - Wassermann - nereus, 13.01.2005, 13:55
- Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. - kingsolomon, 13.01.2005, 13:38
- Re: Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. - Wassermann, 13.01.2005, 11:44
- Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt. - Sascha, 13.01.2005, 13:16
- zu Fall 4 - DNA-Vaterschaftstest [mkT] - Sascha, 13.01.2005, 13:33
- gut bemerkt! - CSK, 13.01.2005, 14:26
- Re: es gibt den" kleinen" Unterschied zw. 'Bürgern'und 'Bürgerinnen' - kingsolomon, 12.01.2005, 23:41
Beweisverwertungsverbot oder der Staat, der den Bürger ohne RA entmündigt.
--> > Beispiel 1:
> Ich werde im Straßenverkehr wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer
> Straftat in Anspruch genommen.
> Ohne Geld für Anwalt, der Akteneinsicht bekommt, ist eine sinnvolle
> Einwendung wenig hilfreich bzw. fast aussichtslos.
Hallo ocjm!
Ich weiß nicht ob ich es hier schon mal geschrieben habe. Aber mir ging es mal ähnlich. Es war im Februar 2002 da war ich unterwegs im Enzkreis. Schon einige Wochen darauf kam ein Anhörungsbogen. Ich wäre über eine rote Ampel gefahren als Linksabbieger gegen Mitternacht. 26 Sekunden sei diese schon rot gewesen. Ich hätte große Lust den ganzen Schriftverkehr mit der Behörde"Landratsamt Enzkreis" sowie dem Amtsgericht usw. hier zu veröffentlichen.
Naja ich schilderte den kompletten Sachverhalt gründlichst und habe einwandfrei nachweisen können, daß ich an der Ampel zumindest auf rund 5 km/h gebremst hatte. U.a. durch die zwei Bilder welche mit angegebenem Zeitabstand gemacht wurden und der zurückgelegten Distanz auf den Bildern. Soviel dazu. Ich mag ja nicht völlig ausschließen, daß ich mal die Geradeaus-Ampel mit der Linksabbiegerampel verwechsle. Allerdings habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht geschlafen. Ich war direkt zum Zeitpunkt des Blitzes schon verwundert. Zweitens: Ich bremse doch nicht auf 5 km/h herunter um auf einer großen Kreuzung links abbiegen zu können!! Hätte ich grün gesehen wäre ich schneller abgebogen. Es war sowieso um diese späte Zeit in der Nähe dieser riesigen Kreuzung kein einziges Auto mehr. Es handelte sich nebenbei nicht(!) um eine Ampel die nur bei Kontakt für Linksabbieger auf"grün" schaltet.
Da ich mich zu dieser Zeit ab und zu im Enzkreis aufgehalten habe hatte ich die Ampelanlage in Nähe der Tankstelle nochmal mit jemandem untersucht und Photos gemacht. Das war auch spät am Abend. Und wie der Zufall so will kam ein Auto angefahren, bremste und stand ebenso kurz auf dem Linksabbiegerstreifen. Dann schaltete die Ampel, der Fahrer fuhr relativ zügig los und blitz.... In diesem Moment glaubte ich für kurze Zeit, daß ich explodieren müßte. Denn zu dieser Zeit hatte man mir meine fünf bis sechsseitige Begründung schon mit dem lapidaren Satz"kann nicht abgeholfen werden" an die Staatsanwaltschaft Pforzheim weitergeleitet. Ich will den Leuten auf dem Landratsamt nichts unterstellen aber vermutlich war die Sachbearbeiterin entweder zu bequem oder verstand die Argumentation mit den Berechnungen nicht obwohl ich diese extrem detailliert dargestellt hatte. Letzteres vermute ich.
Naja das Autokennzeichen des Fahrers der ebenfalls ggf. zu Unrecht geblitzt wurde hatten wir. Um es kurz zu machen. Was kam raus?
Ich verhandelte mit dem Richter, daß zumindest die vier Punkte und das Fahrverbot wegkommen und die Geldstrafe gesenkt wird. Der Mann hat die Argumentation verstanden. Für mich war der Fall erledigt da ich wegen 50 Euro nicht die Zeit hatte dann noch Sachverständige/Gutachter kommen zu lassen welche die Ampel auseinandernehmen. Außerdem war mir das finanzielle Risiko zu groß gegen den"Staat". Wir wissen ja, daß u.a. unser Bundesfinanzminster sogar seinen Finanzämtern"befiehlt", daß Urteile des Bundesfinanzhofes in München - und damit höchsten Finanzgerichtes - nur im Einzelfall umgesetz werden sollen und allgemein nicht. Es gab zahlreiche Widersprüche von Fahrern die ebenfalls geblitzt wurden. Der Fahrer den wir beobachtet hatten wurde freigesprochen. Fakt war, daß die Ampel die Rot-Gelb-Phase beim Umschalten auf grün als einen qualifizierten Rotübertritt (> 1 s Rot) festgehalten hat. Womit auch das Rotlicht im Hintergrund des Photos (wird ja oft so gemacht) natürlich"AN" war. Rot-Gelb-Übertritt bedeutete damals aber 10 Euro Strafe und 1 Punkt und nicht 125 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ein m.E. gewaltiger Unterschied.
Aber das Amt hätte eigentlich auch merken müssen, daß die Zahl derer die in einer extrem langen Rotphase über die Kreuzung fahren gegenüber anderen Ampelblitzern höher ist und hätte auch anhand der beiden Photos feststellen können, daß all diese Autos im ANfahren waren (zurückgelegte Strecke zwischen beiden Bilder war klein). Außerdem war der Anhörungsbogen mit den Photos sachlich falsch!
Ich kann mich dem Media Markt nur anschließen: Laßt euch nicht verarschen! Auch wenn die Landratsämter immer behaupten Ihre Blitzanlagen seien praktisch unfehlbar und einfach mal eben an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Viele Grüße,
Sascha

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