- Man muß auch mal was Positives anmerken dürfen... - Taktiker, 15.01.2005, 10:52
- Re: Und hier etwas noch Positiveres: - Ecki1, 15.01.2005, 12:13
- Nachfrage... - fridolin, 15.01.2005, 12:43
- Re: Details - Ecki1, 15.01.2005, 14:51
- paradies'ische Zustände................ - Emerald, 15.01.2005, 14:54
- Nachfrage... - fridolin, 15.01.2005, 12:43
- Re: Und hier etwas noch Positiveres: - Ecki1, 15.01.2005, 12:13
Nachfrage...
-->Erstattung ist gut...:-) Hier im bergigen Süden wird vor der Jahressteuerrechnung kein Rappen fällig:-)))
<font color=#0000FF>Hallo,
mal konkret nachgefragt, was im"bergigen Süden" (also wohl Schweiz) steuerlich üblich ist:
1) Ein Arbeitnehmer wird doch sicherlich monatliche Lohnsteuerabzüge haben, die dann auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet werden?
2) Existiert kein Zinsabschlag o.ä. auf ausgeschüttete Zinsen und Dividenden?
3) Muß ein Selbständiger (bzw. jemand, der keine laufenden Lohnsteuerabzüge oder sonstigen Steuerabschläge zahlt) gar keine Vorauszahlungen während des laufenden Jahres auf seine voraussichtliche Einkommensteuerschuld leisten?
4) Wann kommt denn die"Jahressteuerrechnung" für das abgelaufene Jahr, welche Frist steht zu deren Begleichung zur Verfügung, und wird die Schuld ggf. verzinst?
Wäre interessant, da mal Details zu erfahren.
Gruß
</font>

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