- Man muß auch mal was Positives anmerken dürfen... - Taktiker, 15.01.2005, 10:52
- Re: Und hier etwas noch Positiveres: - Ecki1, 15.01.2005, 12:13
- Nachfrage... - fridolin, 15.01.2005, 12:43
- Re: Details - Ecki1, 15.01.2005, 14:51
- paradies'ische Zustände................ - Emerald, 15.01.2005, 14:54
- Nachfrage... - fridolin, 15.01.2005, 12:43
- Re: Und hier etwas noch Positiveres: - Ecki1, 15.01.2005, 12:13
Re: Details
-->mal konkret nachgefragt, was im"bergigen Süden" (also wohl Schweiz) steuerlich üblich ist:
1) Ein Arbeitnehmer wird doch sicherlich monatliche Lohnsteuerabzüge haben, die dann auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet werden?
Nein (ausser für Ausländer ohne C-Bewilligung)
2) Existiert kein Zinsabschlag o.ä. auf ausgeschüttete Zinsen und Dividenden?
Das hingegen gibt`s, allerdings sind die Zins- und Dividendenerträge gegenüber den für Privatanleger steuerfreien Kursgewinnen meist vernachlässigbar gering.
3) Muß ein Selbständiger (bzw. jemand, der keine laufenden Lohnsteuerabzüge oder sonstigen Steuerabschläge zahlt) gar keine Vorauszahlungen während des laufenden Jahres auf seine voraussichtliche Einkommensteuerschuld leisten?
Nein. Die Rechnung kommt nach der Jahressteuererklärung.
4) Wann kommt denn die"Jahressteuerrechnung" für das abgelaufene Jahr, welche Frist steht zu deren Begleichung zur Verfügung, und wird die Schuld ggf. verzinst? Wäre interessant, da mal Details zu erfahren.
Bitte die Suchmaschine mit"Kantonales Steueramt [Kantonsname]" füttern.
Gruss!Ecki[img][/img]

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