- Man muĂź auch mal was Positives anmerken dĂĽrfen... - Taktiker, 15.01.2005, 10:52
- Re: Und hier etwas noch Positiveres: - Ecki1, 15.01.2005, 12:13
- Nachfrage... - fridolin, 15.01.2005, 12:43
- Re: Details - Ecki1, 15.01.2005, 14:51
- paradies'ische Zustände................ - Emerald, 15.01.2005, 14:54
- Nachfrage... - fridolin, 15.01.2005, 12:43
- Re: Und hier etwas noch Positiveres: - Ecki1, 15.01.2005, 12:13
paradies'ische Zustände................
-->in hiesigen Breitengraden wird die Vorjahres-Steuer spätestens im nachfolgenden
Jahr per 31.März fällig. Punkt.
AbzĂĽge von Steuer-Betreffnissen sind nur bei Saison-Arbeiter(Innen)die Regel,
damit der Staat nicht seinem Geld hinterher laufen muss.
Sobald ein Steuerpflichtiger umfangreiche, weil durch Wertpapier-Anlagen mit
BankauszĂĽgen und Steuer-Verzeichnissen zu dokumentieren, Veranlagungen zu
tätigen hat, wird dieser eine Nachfrist erhalten, bzw. einholen, welche
fast ausnahmslos bis zum Dezember des nachfolgenden Jahres erhältlich sind.
In diesem Falle schickt das Steueramt dem Schuldner eine Steuer-Voraus-Rechnung im Umfange der Vorjahres-Deklaration, bzw. Einschätzung. Ziel 1/4-Jahres-Raten
Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember.
Ist eine Steuerzahler flĂĽssig (d.h. liquide genug) bezahlt ihm das Finanzamt
auf die Vorauszahlung der Total-Summe 1,5 bis 2 % Zinsgutschrift auf die
Steuerschuld, was sehr sehr viele Steuerzahler willkommen ausnĂĽtzen!
1,50 % bis 2 % Zins erhält hier nicht einmal mehr ein Junioren-Spar-Konto,
weshalb dieser Modus dem Staat als auch dem Schuldner zugute kommt.
alle obigen Angaben beziehen sich auf natĂĽrliche Personen. Bei Firmen gehen
viele Kantone ähnlich vor, wobei hier die Frist-Erstreckungen zur Einreichung
der Steuererklärung wegen der Komplexität oftmals 24 Monate und länger sein
können.
(Emerald)
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