- MEINE FRESSE!!!!! bezügl. Cash-Diskussion - Freetoast, 13.12.2000, 23:52
- Re: MEINE FRESSE!!!!! bezügl. Cash-Diskussion / Jawohl! Danke! owT - JüKü, 14.12.2000, 00:07
- Niemand will CASH sein Recht....mkT - Toro, 14.12.2000, 00:12
- Re: Niemand will CASH sein Recht....mkT - JüKü, 14.12.2000, 00:25
- Das weiß ich! Ich meinte nud die Kritik. oT - Toro, 14.12.2000, 00:35
- Re: Niemand will CASH sein Recht....mkT - JüKü, 14.12.2000, 00:25
- Die Meinungsfreiheit in Deutschland gibt es nicht! - Sascha, 14.12.2000, 00:13
- Re: Ist das hier ein Möchtegern-Juristen-Forum?... schade eigentlich. (owT) - Georg, 14.12.2000, 00:20
- Was meinst Du mit Möchtegern-Juristen-Forum? mT - Sascha, 14.12.2000, 01:15
- Es ist nicht zu fassen!Die Meinungsfreiheit ist also zu Deinem Bedauern... - spekulatius, 14.12.2000, 08:48
- In einer echten Demokratie dürfen auch Dogmen hinterfragt werden. Und damit Schl - EURO-Rebell, 14.12.2000, 08:56
- Stimme dir zu! - und damit habe ich alles gesagt! (owT) - Sascha, 14.12.2000, 15:44
- Re: Prohibitionszeiten? - Baldur der Ketzer, 14.12.2000, 10:52
- Ich kann Deinen Argumenten in Hinblick auf die Meinung"Ausschwitzlüge"... - spekulatius, 14.12.2000, 12:08
- Re: Argumente - Baldur der Ketzer, 14.12.2000, 13:12
- offtopic: Argumente - Nachwuchsketzer SchlauFuchs, 14.12.2000, 13:24
- Re: Argumente - Baldur der Ketzer, 14.12.2000, 13:12
- Ich kann Deinen Argumenten in Hinblick auf die Meinung"Ausschwitzlüge"... - spekulatius, 14.12.2000, 12:08
- Re: Es ist nicht zu fassen!Die Meinungsfreiheit ist also zu Deinem Bedauern... - Sascha, 14.12.2000, 15:46
- In einer echten Demokratie dürfen auch Dogmen hinterfragt werden. Und damit Schl - EURO-Rebell, 14.12.2000, 08:56
- Es ist nicht zu fassen!Die Meinungsfreiheit ist also zu Deinem Bedauern... - spekulatius, 14.12.2000, 08:48
- Was meinst Du mit Möchtegern-Juristen-Forum? mT - Sascha, 14.12.2000, 01:15
- Re: Ist das hier ein Möchtegern-Juristen-Forum?... schade eigentlich. (owT) - Georg, 14.12.2000, 00:20
- Bälle flach halten... - Spirit of JürgenG, 14.12.2000, 10:39
Die Meinungsfreiheit in Deutschland gibt es nicht!
Hallo Freatoast!
Wenn man es ganz genau nimmt haben wir keine bundesdeutsche Verfassung sondern nur ein Grundgesetz. Wobei unser Grundgesetz vom Inhalt her anderen modernen Verfassungen ähnelt.
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von einem deutschen Voke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
D.h. ursprünglich war geplant, daß nach der Wiedervereinigung eine Verfassung erarbeitet, die dann das Grundgesetz ersetzen soll. Dies könnte man heute immer noch durchführen wird man aber vermutlich nicht tun.
Der Artikel 5 unseres Grundgesetzes lautet...
Artikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten uns sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Nur schade, daß dies nur auf dem Papier steht und m.E. nicht ganz der Wahrheit entspricht. Gestern kam ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH). Hier einer der Artikel:
Auschwitz-Lüge im Internet ist strafbar
Urteil gegen Holocaust-Leugner
Dienstag, 12. Dezember 2000
Deutsche Gerichte dürfen ausländische Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung verurteilen, wenn sie entsprechende Äußerungen wie die"Auschwitz-Lüge" über das Internet verbreiten. Mit diesem Urteil klärte der Bundesgerichtshof (BGH) einen lange währenden juristischen Streit und machte den australischen Holocaust-Leugner Frederick Töben damit zum Straftäter.
Fraglich war bisher, ob Ausländer nach deutschem Recht wegen Volksverhetzung verurteilt werden dürfen, wenn die einzige Inlandsberührung das Internet ist. Das Landgericht Mannheim hatte Töben zuvor freigesprochen, weil er seine volksverhetzenden Schriften über einen australischen Rechner verbreitete.
Töben hatte die systematische Vernichtung von Juden durch die Nationalsozialisten als"Erfindung jüdischer Kreise" bezeichnet und die Leugnung der Verbrechen per Internet verbreitet. Der deutschstämmige Mann nennt sich selbst Direktor des"Adelaide Institute".
Der 1. Strafsenat des BGH urteilte nun, dass die hetzerischen Schriften gerade in Deutschland geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Folgen der Handlung seien damit im Inland eingetreten, so dass auch die Tat als in Deutschland begangen gelten muss.
Also mal ganz im Ernst. Um die Sache mal von einem ganz sachlichen und neutralen Standpunkt aus zu werten: Seit wann ist die Anzweiflung oder Diskussion über ein Geschehen in der Vergangenheit volksverhetzend. Ich persönlich bin in den 80er-Jahren geboren und kann die Sache mit meinen EIGENEN AUGEN NIE GESEHEN HABEN. [b] Würde ich das in den Büchern abgedruckte anzweifeln oder leugnen säße ich im schlimmsten Fall hinter Gittern. Urteilt der Richter mild bekomme ich"nur" eine Geldstrafe.
Soviel zum Rechtsstaat Deutschland und der Meinungsfreiheit!
P.S.: Auch will ich noch mal an Echelon, den großen Lauschangriff, die Notstandsgesetze von 1968 (was da in den Details so alles drinsteht) und aktuelle Debatten zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit usw. usw. erinnern. [/b]
Gruß
<font color="#0000FF"> Sascha </font>
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<HR>
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