- Wochenenlektüre: Abzockerein, Geldvernichtungsmaschinen - Teil I (mvvT) - Cosa, 16.12.2000, 18:14
- Re: Wochenenlektüre: Abzockerein, Geldvernichtungsmaschinen - Teil I (mvvT) - JüKü, 16.12.2000, 18:30
- Re: Bankgarantiehandel, Domizilgesellschaften, Spesenreiterei mvT - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 19:05
- Re: Bankgarantiehandel, Domizilgesellschaften, Spesenreiterei mvT - Cosa, 16.12.2000, 19:28
- Re: Domizilgesellschaften - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 19:39
- Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Ricoletto, 16.12.2000, 20:04
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - JüKü, 16.12.2000, 21:55
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Harald, 16.12.2000, 23:12
- Re: Wald in Frankreich? - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 23:21
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Harald, 16.12.2000, 23:12
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - JüKü, 16.12.2000, 21:55
- Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Ricoletto, 16.12.2000, 20:04
- Re: Domizilgesellschaften - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 19:39
- Re: Bankgarantiehandel, Domizilgesellschaften, Spesenreiterei mvT - Cosa, 16.12.2000, 19:28
Wochenenlektüre: Abzockerein, Geldvernichtungsmaschinen - Teil I (mvvT)
Hallo!
Auf der Suche sein Geld sinnvoll anzulegen, können einem so manche Stolpersteine im Weg liegen. Es folgen nun reichlich davon, allesamt gefunden bei Focus-online. Link
Weiterhin vorweg, habe alles in einer Worddatei, die zugemailt werden kann, falls Interesse besteht (13 Seiten).
Eine umfassende Darstellung befindet sich auf der site zu:
~ Dubiose Angebote
~ Warnsignale
~ Erste Hilfe
~ Erfahrungsbeispiele
Inhalt:
<pre>1. Bankgarantiegeschäfte
2. Domizilgesellschaften
3. Cash-Back-Modelle (Immobilienerwerb mit Kapitalrückfluss)
4. Churning
a) Zahl der Transaktionen
b) Umsatzquotient
c) Break-even-Kennzahl
d) In- and Out-Trading
e) Commission-to-Equity-Verhältnis
f) Wirtschaftlich sinnlose Geschäfte
g) Provisionsabhängige Vergütung
h) Beherrschung des Anlagekontos
5. Depositendarlehen (zins- und tilgungsfreie Kredite)
6. Diamantenhandel
7. Trading mit Grundschuldbriefen
8. Kreditfalle
9. Schneeballsystem
10. Nebenverdienste
11. Nigeria-Connection (Vorkasse-Geschäfte)
A. Die klassische Variante
1) Erstmals Haftstrafen verhängt
2) Ausriss aus einem Originalbrief
3) Erlebnisse: Wie Andreas Wichmann geleimt werden sollte
B. Die e-mail-Variante
1) Erste Phase: Der"Geschäftsvorschlag" via Internet
2) Zweite Phase: Kontaktintensivierung
3) Dritte Phase: Beginn des"Deals"
4) Vierte Phase: Glückliches Ende oder endlose Melkerei
12. P-Bonds (Premium Savings Bonds)
13. Penny-Stocks
14. Regulation S
15. Steuersparmodelle
16. Superrenditen
17. Time-Sharing (Überteuertes Wohnrecht)
18. Warentermingeschäfte</pre>
1. Bankgarantiegeschäfte
Wer bei einer Zwangsversteigerung ein Haus erwirbt, muss als Sicherheitsleistung einen Scheck in Höhe von zehn Prozent des Verkehrswertes der Immobilie vorlegen - mit Bestätigung der Bank, dass er gedeckt ist. Ganz ähnlich sichern Banken auch Im- und Exportgeschäfte ab. Doch auch zwischen Kreditinstituten werden solche Garantien nicht gehandelt. Die Standby Letters of Credit (so werden Bankgarantien auch genannt) dienen lediglich der Sicherung eines Geschäfts.
Betrügerische Anlagegesellschaften versuchen nun mit dem Hinweis"Bankgarantie" ihre utopischen Renditeversprechen zu begründen. Sie behaupten, das Geld vieler Anleger in einem Pool zu sammeln und in diese Garantiegeschäfte einzusteigen. Auch andere Bankgarantie-Instrumente wie Prime Bank Guarantees und Prime Bank Notes sind reine Erfindungen der Betrüger.
Typische Formulierungen in den Prospekten
· Top Bank oder Prime World Bank
· Laufzeit von einem Jahr und einem Tag (One Year and One Day)
· Divisible, Assignable and Transferable Letter of Credit (teilbares,
abtretbares und übertragbares Akkreditiv)
· Good, Clean and Non-Criminal Origin (gut, sauber und nicht-kriminellen Ursprungs)
· Ready, Willing and Able (bereit, willens und fähig)
<font color="FF0000">Vorsicht: Bankgarantiegeschäfte sind kein Handelsgut in der freien Wirtschaft.</font>
2. Domizilgesellschaften
In den Wochenendausgaben überregionaler Tageszeitungen werden regelmäßig Gründung oder Übernahme von Gesellschaften in steuerlich attraktiven Staaten angeboten (so genannte Domizilgesellschaften). Zweck dieser Unternehmen ist es weniger, Geschäfte zu tätigen, sondern in erster Linie Steuern zu sparen. Zudem kann durch Zwischenschalten solcher Unternehmen die persönliche Haftung beschränkt oder ausgeschlossen werden.
Gründung oder Kauf solcher Firmenmäntel (zum Beispiel in der Form einer Limited Company auf den Channel Islands) ist schon für wenige tausend Mark möglich, im Schnitt müssen Sie allerdings 10 000 bis 20 000 Mark aufwenden, einschließlich Adresse und Briefkasten im Steuerparadies. Zusätzlich fallen auch noch laufende Kosten in Höhe von mehreren tausend Mark jährlich an.
Sparen Sie sich das Geld. Zum einen tritt der erwünschte Steuerspareffekt nur selten ein - das Geld haben sie also zum Fenster hinausgeworfen. Und wenn Sie die Erträge Ihrer ausländischen Gesellschaft hier nicht angeben, begehen Sie darüber hinaus auch noch Steuerhinterziehung.
Diskrete Geldanlagen
Zinszahlungen netto in jedem Wunschland - ein verführerisches Angebot für alle, die Schwarzgeld anlegen oder aus anderen Gründen Zinszahlungen vor dem Finanzamt geheim halten wollen. Vorsicht bei solchen Angeboten, vor allem, wenn die Zinsen erst bei Vertragsende ausgezahlt werden sollen!
Treuhänder
Viele Anbieter werben damit, dass die Einlagen nicht an sie selbst ausgezahlt werden, sondern an einen Treuhänder. Ein Treuhänder hat aber durchaus nicht die Aufgabe, im Sinne des Anlegers zu handeln. Seine Aufgaben sind im Treuhandvertrag festgelegt, der in der Regel sehr kompliziert ist. Vielfach führen sie nur Buch über die Zahlungseingänge. Bei zahlreichen Betrugsfällen in den letzten Jahren spielten Treuhänder eine traurige Rolle. Alarmglocken sollten immer dann läuten, wenn Treuhänder oder gar eine internationale Treuhandgesellschaft mit Sitz auf einer Karibik-Insel eingeschaltet sind. Doch auch die Schweiz spielt hier
eine unrühmliche Rolle.
3. Cash-Back-Modelle (Immobilienerwerb mit Kapitalrückfluss)
Ein riesiges Angebot an so genannten Cash-back-Modellen beim Immobilienerwerb überschwemmt den grauen Kapitalmarkt. Die Offerten sehen immer gleich aus: Die Umworbenen sollen ohne Eigenkapital eine vermietete Wohnung für zum Beispiel 200 000 Mark kaufen und dabei auch noch 20 000 Mark Cash zurückerhalten. Voraussetzung ist ein gesichertes Einkommen des Erwerbers. Reicht es nicht aus, wird die Selbstauskunft vom Vermittler gelegentlich auch mal nach oben manipuliert. Die Gewinner dieses Immobilienkaufes sind die Vermittler, der Verkäufer der Immobilie sowie die finanzierende Bank.
Ihren Verdienst zahlt der Käufer, denn die Immobilien werden weit über dem üblichen Verkehrswert verkauft. Spätestens dann, wenn die Steuerabschreibungen wegfallen, kommen die Erwerber in finanzielle Nöte, weil die Mieteinnahmen die Finanzierungs- und Instandhaltungskosten nicht decken.
<font color="FF0000">Einen kurzen Liquiditätsvorteil tauscht der Anleger hier mit langfristigen finanziellen Problemen.</font>
4. Churning
Wie sich Ihr Vermögen blitzschnell in Provision verwandelt
Churning heißt wörtlich übersetzt"Buttern". Eine treffende Bezeichnung, denn so, wie beim Buttermachen die Milch umgerührt und der Rahm abgeschöpft wird, schichtet beim Churning der Vermögensverwalter eifrig das Kapital um und schöpft die anfallenden Gebühren ab. Nach einiger Zeit ist keine Milch mehr da.
Churning ist eine raffinierte Betrugstechnik und - wie der auf Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwalt Martin Arendts aus München betont - gar nicht so leicht nachzuweisen. Häufiges Umschichten des Anlagekapitals kann ja durchaus durch eine ungünstige Börsenlage gerechtfertigt sein, dazu hat der Vermögensverwalter schließlich seinen Freiraum. Verdächtig ist natürlich, wenn das Kapital trotz guter Börsenentwicklung schrumpft.
Entscheidend bei der Beurteilung ist dabei das Anlageziel des Kunden: Je risikobereiter er ist, desto öfter kann der Verwalter das Kapital umschichten, ohne sich der Gefahr auszusetzen, sich einen Verstoß gegen die Interessen des Anlegers nachweisen zu lassen.
4a Zahl der Transaktionen
Es gibt keinen Richtwert dafür, wie viele Transaktionen der Vermögensverwalter mit dem Anlagebetrag seines Kunden vornehmen darf. Das hängt von der aktuellen Börsenentwicklung ab, aber auch vom Anlageziel und der Risikobereitschaft des Anlegers.
Erstes Indiz für übermäßig häufiges Umschichten ist die hohe Zahl von Transaktionen innerhalb kurzer Zeit. Das Landgericht Düsseldorf hielt 201 gehandelte Kontrakte in einem Zeitraum von zwölf Handelstagen für übermäßig viel (Urteil vom 18.9.1986 - Az. 9 O 76/86), das Landgericht Frankfurt hielt 103 Trades innerhalb von zwei Monaten für ein Churning-Signal (Urteil vom 15.7.1985 - Az. 2/21 O 14/85).
In weniger als zwei Monaten wurden mit einem Anlagekapital von zwei Millionen Mark mehrere Tausend Geschäfte getätigt. In Rechnung gestellte Kommission: zwei Millionen Mark.
4b Umsatzquotient
Bei Aktiengeschäften gilt die Umsatzhäufigkeit im Verhältnis zum Anlagevermögen als wichtiges Kriterium, um übermäßiges Umschichten zu erkennen.
Die Formel: Gesamtkosten der erworbenen Objekte dividiert durch angelegtes Vermögen
Bei einem Quotienten von eins ist der Wert des angelegten Vermögens in dem bestimmten Zeitraum einmal verkauft und neu angelegt worden.
Churning-Alarm:
- Jahresumsatzquotient 2 - Indiz für übermäßige Umschichtung
- Jahresumsatzquotient 4 - Vermutung der übermäßigen Umschichtung
- Jahresumsatzquotient 6 - Begründeter Verdacht auf übermäßige Umschichtung
Eine feste Regel lässt sich aus diesen Richtwerten aber nicht ableiten: bei spekulativ ausgerichteten Anlegern kann die Rate höher liegen.
4c. Break-even-Kennzahl
Die Break-even-Kennzahl drückt aus, um wie viel Prozent der Vermögensverwalter das ihm anvertraute Kapital vermehren muss, um nach Abzug der Kosten einen Gewinn ausweisen zu können.
Umsatzquotient (= Gesamtkosten aller Käufe geteilt durch das angelegte Vermögen)
mal zwei (für An- und Verkauf), mal Gebührensatz (in Prozent)
Berechnungsmethode
· Umsatzquotient (= Gesamtkosten aller Käufe geteilt durch das angelegte Vermögen) mal zwei (für An- und Verkauf), mal Gebührensatz (in Prozent)
· Beispiel: Der Umsatzquotient beträgt vier, an Gebühren fallen zwei Prozent an.
· Die Break-even-Kennzahl beträgt dann 4 x 2 x 2% = 16 %
Der Wert 16 % bedeutet, dass das Depot 16 Prozent Gewinn machen muss, um die anfallenden Kosten zu decken - mit der Folge, dass der Anleger unter normalen Umständen nicht mit einem Nettogewinn rechnen kann.
4d. In- and Out-Trading
Erworbene Wertpapiere werden nach kurzer Zeit wieder verkauft, obwohl sich weder der Kurs deutlich verändert hat noch wichtige Informationen bekannt wurden. Besonders auffällig: Ein- und derselbe Wert wird mehrfach ge- und verkauft.
4e. Commission-to-Equity-Verhältnis
Verhältnis der Provisionskosten im Vergleich zur Anlagesumme.
Bei Aktiengeschäften besteht der Verdacht auf Churning, wenn im Jahr 15 Prozent der Anlagesumme für Provisonen aufgewendet werden.
Für Börsentermingeschäfte gelten weit höhere Spesen noch als normal: hier leuchten die Alarmsignale, wenn monatlich etwa 17 Prozent Spesen anfallen.
4f. Wirtschaftlich sinnlose Geschäfte
Der Broker macht Geschäfte, für die es keinen konkreten Anlass gibt, keine Kursänderungen, keine besonderen Ereignisse; aber Provisionszahlungen werden fällig.
Leider lassen sich solche Geschäfte in der Regel erst im Nachhinein vor Gericht beweisen, günstigstenfalls bei einem Anwalt, der mehrere Geschädigte vertritt und ihre Transaktionen vergleichen kann:
Der Vermögensverwalter kauft ein Papier für einen Kunden und verkauft es für einen anderen mit ähnlichem Anlageziel. Oder er schiebt Papiere zwischen den Anlegern hin und her.
4g. Provisionsabhängige Vergütung
Übermäßiges Umschichten des Anlagekontos wird gefördert, wenn Mitarbeiter der Vermögensverwaltungsgesellschaft bestimmte Mindestumsätze machen müssen oder an Provisionen beteiligt sind.
Indiz: Kurz vor Rechnungsabschluss-Terminen häufen sich die Transaktionen.
Provisionenschinderei kommt häufig bei den Firmen vor, die mit dem Motto"Wir verdienen nur, wenn Sie verdienen" werben. Ihre Gewinnbeteiligung orientiert sich nämlich nicht an der Kontoentwicklung des einzelnen Kunden, vielmehr erzeugen sie Gewinne, indem sie ganz einfach entsprechende Gegenpositionen auf anderen Konten aufbauen: eine von beiden Varianten muss Plus machen.
Die Vereinbarung einer derartigen Gewinnbeteiligung deutet auf Betrugsabsicht.
4h. Beherrschung des Anlagekontos
Voraussetzung für Churning ist, dass der Anleger sein Konto nicht selbst kontrolliert, sondern dies dem Vermögensverwalter überlässt.
Juristisch eindeutig ist die Beherrschung des Kontos durch den Vermögensverwalter, wenn der Anleger ihm eine Handlungsvollmacht erteilt. Dann müsste der Verwalter schon nachweisen, dass der Anleger bestimmte Transaktionen ausdrücklich gefordert hat.
Schwieriger ist der Nachweis, wenn keine Vollmacht erteilt wurde. Die Sachlage ist eindeutig, wenn der Vermögensverwalter eigenmächtig handelt und das Konto deutliche Merkmale des Churning aufweist. Dann kann eine faktische Beherrschung des Kontos vorliegen, weil sich der Kunde auf die Empfehlungen des Beraters verlässt. Es kommt allerdings auf den Einzelfall an: Befolgt ein erfahrener Anleger in der Regel die Empfehlungen, kann das nicht als Beherrschung ausgelegt werden, wohl aber beim unerfahrenen Anleger, der seinem Betreuer blind vertraut.
Dies war nun Teil I; den Rest werde ich in 2 fast ebenso lange Teile später reinstellen.
herzliche Grüsse
Cosa
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