- Wochenenlektüre: Abzockerein, Geldvernichtungsmaschinen - Teil I (mvvT) - Cosa, 16.12.2000, 18:14
- Re: Wochenenlektüre: Abzockerein, Geldvernichtungsmaschinen - Teil I (mvvT) - JüKü, 16.12.2000, 18:30
- Re: Bankgarantiehandel, Domizilgesellschaften, Spesenreiterei mvT - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 19:05
- Re: Bankgarantiehandel, Domizilgesellschaften, Spesenreiterei mvT - Cosa, 16.12.2000, 19:28
- Re: Domizilgesellschaften - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 19:39
- Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Ricoletto, 16.12.2000, 20:04
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - JüKü, 16.12.2000, 21:55
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Harald, 16.12.2000, 23:12
- Re: Wald in Frankreich? - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 23:21
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - Harald, 16.12.2000, 23:12
- Re: Und:"Legaler Betrug mit FONDS"?!?!?!?!?! - JüKü, 16.12.2000, 21:55
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- Re: Domizilgesellschaften - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 19:39
- Re: Bankgarantiehandel, Domizilgesellschaften, Spesenreiterei mvT - Cosa, 16.12.2000, 19:28
Re: Domizilgesellschaften
Hallo, Cosa,
es ist wirklich erstaunlich, daß so uralte Maschen immer noch funktionieren.
Obwohl, mein Onkel hat mal bei einem Kettenbrief mitgemacht und - ein paar Tausender gewonnen - echt.
Gier ist halt neben Neid und Haß eine sehr starke Triebfeder.
Wichtig war mir eigentlich nur, darauf hinzuweisen, daß man die sogenannten"Domizilgesellschaften" gerne pauschal diskreditiert, so, wie dies ja oft bei Kampagnen passiert.
Sogar nachvollziehbar, ist doch eine Sitzgesellschaft der größte Alptraum eines Fiksus´.
Es gibt das ganze Loseblattsammlungen dazu (Kommentar zum AStG), und die Nachweispflichten stehen manchmal in keinem Verhältnis mehr zur berechtigten Mißbrauchsabwehr.
Domizil (=Sitz-)gesellschaft bedeutet nämlich nur, daß aufgrund eines lediglich bestehenden Verwaltungssitzes am Ort keine gewerberechtliche Tätigkeit ausgeübt wird, das geschieht anderswo.
Bei virtuellen Geschäften (Vermittlung von Ware von A nach B ohne Umweg ins Sitzland) bedeutet dies, daß ein Sitzprivileg genossen werden kann, ohne daß es irgendetwas halbseidenes oder hinterzieherisches gibt - der Steuersitz richtet sich lediglich nach dem Ort, wo das Telefon steht und der Makler sitzt.
Sitzen darf er. Arbeiten tut er. Wirtschaftlich tätig ist er. Aber eben im Ausland.
Die genaue Privilegierung richtet sich nach den jeweiligen Landesgesetzen, es gibt da Unterschiede.
Und es gibt auch Motive, die für ausländische Gesellschaften sprechen (billiger im Unterhalt, einfachere Buchhaltung, geringere Anforderungen etc., Nutzung ausländischen abweichenden Rechts), ohne immer nur auf den Ertragssteueraspekt abzustellen.
der Focus-Beitrag ist ansonsten aber schon sehr umfassend und prima. Nochmals danke fürs reinstellen.
beste Grüße vom Baldur
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