- Wochenendlektüre, Abzockerein, Teil III - Cosa, 16.12.2000, 21:35
- Re: komisch, daß sich darüber niemand aufregt: Ausländer werden - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 22:12
- Re: komisch, daß sich darüber niemand aufregt: Ausländer werden - Der Kontraindikator, 17.12.2000, 17:37
- Re: Wochenendlektüre, Abzockerein, Teil III / Meilenstein Teil III (owT) - JüKü, 16.12.2000, 22:41
- Re: komisch, daß sich darüber niemand aufregt: Ausländer werden - Baldur der Ketzer, 16.12.2000, 22:12
Wochenendlektüre, Abzockerein, Teil III
Hi!
Aller guten wie wohl auch schlechten Dinge sind in diesem Fall drei, es geht daher jetzt weiter:
12. P-Bonds (Premium Savings Bonds)
In Großbritannien gibt es eine besondere Form von Mini-Staatsanleihen, die Premium Savings Bonds. Sie haben einen Nennwert von einem Pfund und werden nicht verzinst, sondern nehmen stattdessen wie ein Los an einer Lotterie teil: Der Staat schüttet die Summe aus, die er sonst an Zinsen zahlen müsste.
Einige Anbieter offerieren dieses Papier als generös verzinste Staatsanleihe, wobei sie schlichtweg die Gewinnwahrscheinlichkeit als Basis nehmen und daraus eine fiktive Verzinsung errechnen.
13. Penny-Stocks
Penny-Stocks sind Aktien, die im Gegensatz zu Standardaktien nur wenige Dollar kosten, manchmal sogar nur einige Cents. Sie sind hochriskante Anlagen, da es sich um sehr junge und kleine Firmen handelt. Erwischt man allerdings die richtigen Werte, sind sehr hohe Gewinne möglich.
Penny-Stocks werden nur im Freiverkehr oder an Märkten für kleinere Aktiengesellschaften gehandelt. Eine klassische Penny-Stock-Börse, unter Aktienhändlern auch als Wildwest-Börse bezeichnet, ist die Vancouver Stock Exchange.
Umsätze und Transparenz sind sehr gering, deshalb stehen der Manipulation Tür und Tor offen. Häufig werden die Aktien hier zu erheblich höheren Preisen verkauft, als sie an ihren Heimatbörsen notieren. Bis vor kurzem machte es auch die Wellshire Securities mit ihren Filialen in Düsseldorf und München so: Am Telefon wurden Anlegern Aktien zu sieben Dollar aufgeschwatzt, die in den USA nur einige Cents kosteten.
So offensichtlich der Betrug auch ist, den Verkäufern ist nur schwer beizukommen. Schließlich ist es nicht
verboten, Waren billig ein- und teuer wieder zu verkaufen.
14. Regulation S
Regulation S (Kurzform: Reg S) ist eine besondere Form der amerikanischen Aktienemission. Ein Gesetz aus dem Jahr 1990 gibt Unternehmen die Möglichkeit, ihr Eigenkapital durch Privatplatzierungen von Aktien bei Nichtamerikanern zu erhöhen - mit geringeren Kosten als sonst üblich. Und zwar deshalb nur bei Nichtamerikanern, weil diese Emissionsform sich nicht mit dem amerikanischen Anlegerschutz vereinbaren lässt.
Im Gegensatz zu einer normalen Aktienplatzierung, bei der die Registrierung mehrere Monate dauert und zahlreiche Unternehmensdaten publiziert werden müssen, können nach Reg S ausgegebene Wertpapiere schneller und mit geringeren Veröffentlichungspflichten an Anleger verkauft werden. Diesen Kostenvorteil geben die Unternehmen in der Regel durch einen Rabatt an die Anleger weiter - bei Neuemissionen durch einen geringeren Einführungskurs, bei einer Kapitalerhöhung durch einen Abschlag auf den Börsenkurs. Dafür darf der Anleger die Aktien frühestens nach 40 Tagen verkaufen.
Diese gesetzliche Regelung ist durchaus sinnvoll, ernöglicht sie es doch kleineren Unternehmen, günstig an Risikokapital zu kommen. Leider haben auch die Akteure des grauen Kapitalmarkts das interessante Geschäft entdeckt. Die Möglichkeiten, Anleger mit Reg-S-Papieren abzuzocken, sind groß und kaum nachzuweisen.
So geben manche Vermittler den Kursrabatt, der bis zu 40 Prozent betragen kann, nicht an die Anleger weiter - eine Praxis, die auch in den USA nicht strafbar ist. Größer ist jedoch der Schaden durch Kursmanipulationen. Aktienemissionen nach Reg S werden meist von sehr kleinen Unternehmen begeben (so genannte Penny Stocks). Unter den rund 30 000 Aktien, die am amerikanischen Freiverkehrsmarkt NASDAQ gehandelt werden, gibt es viele, deren Kurse durch wenige Tausend Dollar Ordervolumen erheblich manipuliert werden können. Diesen Trick wenden die Reg-S-Betrüger an: Sie manipulieren einen Kurs nach oben und geben dann Aktien nach Reg S aus; den Rabatt stecken sie sich selbst in die Tasche. Sind die Papiere platziert, bricht der Kurs wieder zusammen. Der Verlust beträgt leicht 50 Prozent und mehr.
Der geleimte Anleger hat nur die Wahl, mit Verlust zu verkaufen oder darauf zu hoffen, dass der Kurs eines Tages einmal steigt - vielleicht durch eine weitere Aktienemission nach Regulation S.
15. Steuersparmodelle
Besonders kurz vor Jahresschluß ist Hochsaison für Betrüger. Mit Blick auf versprochene Steuerersparnis lassen sich Kapitalanleger in wirtschaftlich unsinnige Investments locken - Eigentumswohnungen, Beteiligungen an Einkaufszentren auf der grünen Wiese, an Bürosilos oder Heizkraftwerken (Pleitefonds). Meist schmälern hohe Vertriebsprovisionen, überzogene Verwaltungskosten und ungünstige Finanzierungen die Rendite.
Doch in vielen Fällen zeigt auch das Finanzamt im nachhinein die rote Karte und erkennt Verlustzuweisungen nicht an. Ehe Sie sich in ein finanzielles Abenteuer stürzen, sollten Sie anhand unserer Checklisten für Wohnungen und Fonds prüfen, ob die Wohnung oder der Fonds zumindest den wichtigsten Kriterien für eine seriöse Geldanlage entspricht.
Checkliste bzgl. Neu- und Altbauten:Link - Liste
16. Superrenditen
Die häufigste und zugleich einfachste Methode, Anlegern den Kopf zu verdrehen, sind hohe Gewinnaussichten. Die Hoffnung, einmal im Leben das große Los zu ziehen, betäubt Misstrauen und Kritikvermögen. Meist kann der Anbieter noch nicht einmal erklären, wie er die Rendite erwirtschaften will. Da ist nur vage von Beteiligungen die Rede, von todsicheren Börsengeschäften, von Immobilienengagements in Finanz- oder Touristenzentren.
Aber eins haben alle Angebote gemeinsam: den Nachweis, wie und wo das Geld angelegt wird, bleiben sie schuldig.
17. Timesharing - Überteuertes Wohnrecht
Ferienzeit ist Jagdsaison für Timesharing-Anbieter. Mit zumeist unseriösen Methoden werden Urlaubern teure Verträge aufgeschwatzt, mit denen sie das Recht kaufen, jedes Jahr eine oder zwei Wochen in einer bestimmten Ferienwohnung zu verbringen.
" Sie müssen nicht die ganze Kuh kaufen, wenn Sie nur ein saftiges Steak essen wollen", werben Vermittler seit Jahren in Urlaubsorten. Je nach Saison, Wohnungsgröße und Ferienort kostet eine Woche zwischen 3000 und 40 000 Mark. Dafür darf der Teilzeit-Eigentümer sein Leben lang die Wohnung nutzen. Doch die Freude vergeht schnell: Die meisten haben ihren Kauf bald bereut, warnt das Bundeskriminalamt. Meistens kostet das Wohnrecht nämlich mehr als ein Luxushotel.
Neuerdings werden Teilzeitwohnrechte als "Aktien" oder "Clubmitgliedschaften" angepriesen. Mit der neuen Verpackung sollen lediglich geltende Gesetze umschifft werden, so die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV).
Timesharing-Hochburg ist immer noch Spanien. Zwar ist auch dort mittlerweile die strenge Timesharing-Richtlinie der EU umgesetzt, allerdings gilt sie nur für Verträge mit einer Laufzeit von über 36 Monaten. Die Timesharing-Firmen haben längst reagiert und bieten verstärkt kürzere Laufzeiten an - mit einer Verlängerungsoption auf 30 oder 50 Jahre.
Besonders ärgerlich: Die Verkaufstechniken werden immer raffinierter. Man lädt die Touristen zu einer Party ein oder lässt sie erst einmal bei einer Tombola gewinnen. Den Preis müssen sie dann in einem Verkaufsbüro oder einer Ferienanlage abholen, wo sie statt des erhofften Gewinns gut geschultes Personal erwartet, welches den überrumpelten Opfern in einem langen Gespräch Timesharing-Verträge aufzuschwatzen versucht - meistens mit Erfolg.
Die Risiken des Timesharing
· Meist verlangen die Agenturen gleich am Urlaubsort eine Anzahlung zwischen 5000 und 11 000 Mark. Wer aus dem Vertrag aussteigen will, muss innerhalb der Widerrufsfrist (mind. 14 Tage) eine schriftliche Widerrufserklärung abschicken und alle Zahlungen einstellen, empfehlen die Verbraucherzentralen. Die Anzahlung ist so oder so futsch.
· Dem Urlauber wird suggeriert, er werde für eine bestimmte Zeit im Jahr Eigentümer der Wohnung. Tatsächlich erwirbt er nur ein Nutzungsrecht. Nur in seltenen Fällen wird der Käufer ins Grundbuch eingetragen.
· Viele Anbieter verschweigen zunächst, dass es mit dem einmaligen Kaufpreis nicht getan ist. Der Timesharer wird für Verwaltung, Reinigung und Nebenkosten kräftig geschröpft: 350 Mark und mehr im Jahr.
· Wer sich ahnungslos in ein Gebäude mit Baumängeln eingekauft hat, muss sich für die gesamte Dauer des über 25 oder 50 Jahre laufenden Nutzungsvertrages anteilig an Reparatur- und Renovierungskosten beteiligen.
· Wer nicht immer am gleichen Ort Urlaub machen will, kann seine Wohnung mit einem anderen Sharer tauschen, versprechen die Anbieter. Sie erwähnen nicht, dass man dafür einer Tauschorganisation beitreten und hohe Gebühren zahlen muss. Beliebte Orte sind zudem meistens ausgebucht.
· Für Timesharing-Objekte gibt es keinen Zweitmarkt. Wer sein Wohnrecht verkaufen will, findet kaum einen Käufer.
· Hinter dem Anbieter steckt oft eine Briefkastenfirma. Als Sitz wählen die Firmen oft bewusst Länder, in denen die Rechtslage nachteilig für Verbraucher ist. In Spanien, wo sich Prozesse bis zu zehn Jahren hinziehen, werden Wohnungen verkauft, die nie gebaut werden.
· Meldet der Anbieter Konkurs an, ist der Teilzeitbesitzer in aller Regel sowohl sein Wohnrecht als auch sein Geld los.
Weitere Links:
· Die schwarze Liste der Anbieter: Link
· Der Trick mit dem Urlaubsgutschein: Link
· Das Teilzeit-Wohnrechte-Gesetz: Link
· Uneinheitliche Regelungen zwischen deutschem und spanischem Recht, Adressenliste! Link
18. Warentermingeschäfte
Angebot meist über telefonischen Erstkontakt, Geschäfte mit Rohstoffen wie Getreide, Ã-l, Kaffee, Schlachtvieh oder Kupfer (die berühmten Schweinebäuche sind eher die Ausnahme), die über Warenterminbörsen abgewickelt werden.
Dabei verpflichtet sich der Käufer (gegen eine Vermittlungsgebühr, oft sein gesamtes Kapital), an einem bestimmten Tag Waren zu einem bereits heute festgelegten Preis abzunehmen - in der Hoffnung, dass die Preise bis dahin steigen und er diese Ware dann mit Gewinn verkaufen kann.
Oder andersherum: Der Spekulant verpflichtet sich heute, an einem zukünftigen Termin eine Ware zu einer festgesetzten Summe zu verkaufen. Dabei rechnet er mit fallenden Preisen und hofft, dann unter dem vereinbarten Verkaufspreis einkaufen zu können. Versprochen werden Traumrenditen, doch fast immer enden diese Geschäfte mit einem Fiasko: Das eingesetzte Kapital ist verloren, unter Umständen muss sich der Spekulant auch noch hoch verschulden, um den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Professionelle Händler sichern sich deshalb mit Gegengeschäften ab. Das verschweigen unseriöse Anbieter aber.
Weitere Links:
· Beispiel für ein Warentermingeschäft: Link
· Warenterminbörse Hannover: Kartoffeln mit Schweinefleisch: Link
Soweit die Methoden der Betrügerein und Abzockerein, reicht auch erst mal. Im Verlauf der nächsten Woche kommt dann ein Posting zum Thema "Erste Hilfe".
schöne Grüsse ins Wochenende
Cosa
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