- Bankgeheimnis Frage - bonjour, 22.04.2005, 09:15
- Re: Bankgeheimnis Frage - Sorrento, 22.04.2005, 09:24
- Re: Bankgeheimnis Frage - newby, 22.04.2005, 12:34
- Der neue Zustand ist gut und das Bankgeheimnis in der Bank ist lachhaft... - LenzHannover, 22.04.2005, 12:53
- Re: Der neue Zustand ist gut... / BMF-Schreiben - bernor, 22.04.2005, 22:20
- Re: Meine Frage - bonjour, 23.04.2005, 11:13
- BMF-Schreiben (Link) - fridolin, 23.04.2005, 11:25
- Re: Der neue Zustand ist gut... / BMF-Schreiben - bernor, 22.04.2005, 22:20
- Der neue Zustand ist gut und das Bankgeheimnis in der Bank ist lachhaft... - LenzHannover, 22.04.2005, 12:53
- Re: Bankgeheimnis Frage - newby, 22.04.2005, 12:34
- Re: Bankgeheimnis Frage - Sorrento, 22.04.2005, 09:24
Re: Bankgeheimnis Frage
-->Hallo,
>seit dem 1.4. ist in D das Bankgeheimnis weggefallen (schönes Wort..)
>Was beinhaltet das eigentlich?
Daß Behörden jetzt online nachschauen können, bei welchen Banken jemand Konten führt, wer auf diesen Konten verfügungsberechtigt ist, seit wann dieses Konto besteht und wie hoch der Freistelllungsauftrag ist. Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
>Was darf die Bank jetzt alles?
Genauso viel wie vorher, da hat sich ab 1.4. nichts geändert.
>Darf zum Beispiel ein Bankangestellter gucken, woher die Eingänge auf einem
>Konto kommen, und wen darf er darüber dann informieren?
Wenn Verdacht auf Geldwäsche, ja, dann muss er sogar eine Meldung an die AFAIK BAFin machen.
Ansonsten sollten in einer"gescheiten" Bank Kontoabfragen nur für einen begrenzten Personenkreis zulässig sein, also nicht daß z.B. der Stift von jedem Kunden die Bewegungen einsehen darf, sondern nur von denen, die explizit für ihn"zugelassen" sind.
gruß,
Sorrento
>Danke.
>Gruß b.

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